Ausserrhoder Tourismusabgabe: Viele zahlen, nicht alle profitieren

Wer Gäste beherbergt, transportiert oder ihnen Kurse erteilt, muss gemäss neuem Tourismusgesetz eine Abgabe bezahlen. Noch hat sich das System nicht ganz etabliert. Einige Anbieter sind unzufrieden damit.

Karin Erni
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Das Reka Feriendorf in Urnäsch zahlt hohe Abgaben. Bild: Ralph Ribi

Das Reka Feriendorf in Urnäsch zahlt hohe Abgaben. Bild: Ralph Ribi

Beherbergungstaxe und Tourismusabgabe werden gemäss dem neuen Tourismusgesetz durch eine einzige Abgabe ersetzt. Sie arbeitet mit nach Art und Grösse der Betriebe abgestuften jährlichen Pauschalen. Neu müssen nicht nur Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetriebe eine Abgabe leisten, sondern auch Besitzer von Zweitwohnungen und Parahotelleriebetriebe. Dazu gehören beispielsweise Bauernhöfe, die Übernachtungsmöglichkeiten anbieten. Auch Anbieter von gewinnorientierten touristischen Aktivitäten wie Alpin- oder Outdoorschulen sowie der öffentliche Verkehr und die Bergbahnen sind nun abgabepflichtig. Per Inserat wurden kürzlich all diese Institutionen aufgerufen, bis Ende Januar eine Selbstdeklaration auszufüllen und einzureichen.

Eine knappe halbe Million Franken dürften die Einnahmen aus der Tourismusabgabe schliesslich betragen, sagt Daniel Lehmann, Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit von Appenzell Ausserrhoden, auf Anfrage. Genaue Zahlen könne man noch nicht bekanntgeben, da noch kein ordentlicher Abschluss vorliege. Die Einnahmen würden zusammen mit weiteren Kantonsbeiträgen vollumfänglich der Appenzell Tourismus AG ATAG überwiesen.

Reka-Dorf fühlt sich benachteiligt

Zu den neu abgabepflichtigen Parahotelleriebetreiben gehört das Reka-Dorf in Urnäsch. 18000 Franken sind es gemäss Damian Pfister, dem Leiter von Reka-Ferien. «Wir sind der Meinung, dass wir einseitig Abgaben bezahlen und sehr wenig zurückkommt.» Mehrere Unterstützungsanfragen an die ATAG seien negativ beantwortet worden.

Bei der Tourismusabgabe handle es sich um eine Art Steuer, die nicht an eine direkte Gegenleistung gekoppelt sei, erklärt der Ausserrhoder Tourismusdirektor Urs Berger. «Das Geld wird für die Basiswerbung für das Appenzellerland eingesetzt.» Sie seien immer wieder mit Ansprüchen einiger Anbieter konfrontiert. Werbekampagnen müssten jedoch von diesen selbst finanziert werden, so Berger. Falls die Tourismusabgabe künftig mehr Einnahmen generiert, sei das für Appenzellerland Tourismus nicht relevant.

«Wir erhalten aus der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton einen fixen Betrag. Wenn mehr hereinkommt, muss der Kanton weniger beisteuern.»

Neu abgabepflichtig sind auch Zweitwohnungsbesitzer. Deren Erfassung gestalte sich eher aufwendig, sagt Daniel Lehmann. Der Kanton stütze sich bei der Erhebung auf die Angaben der Gemeinden, welche für die Meldung der Abgabepflichtigen verantwortlich sind. Die gemeldeten Besitzer von Zweitwohnungen wurden angeschrieben und auf das neue Gesetz aufmerksam gemacht. «Bereits im vergangenen Jahr wurden viele Briefe verschickt, deren Zahl sollte sich aber mit der Zeit stark verringern, wenn sich das System eingependelt hat», ist Lehmann überzeugt. Wer das Formular vorsätzlich oder fahrlässig nicht ausfüllt oder die Abgabe nicht zahlt, muss eine Strafe gewärtigen.