Justiz
Nach Blackfacing-Vorfall in Walzenhausen: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Im November ist ein Mitglied des Jodlerchors Walzenhausen mit schwarz bemaltem Gesicht, Kraushaarperücke und Bastrock aufgetreten. Die Ausserrhoder Staatsanwaltschaft hat daraufhin ein Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung eröffnet – und wertet den Auftritt nun als nicht strafbar.

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Der Auftritt sorgte schweizweit für Schlagzeilen.

Der Auftritt sorgte schweizweit für Schlagzeilen.

Screenshot: 20 Minuten

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden stellt das Strafverfahren im Blackfacing-Vorfall beim Auftritt eines Jodlerchörlis in Walzenhausen ein. Dies schreibt die Sonntagszeitung in einem Artikel. Ende November sorgte eine Darbietung des Jodlerchörlis für nationale Schlagzeilen. Mit schwarz bemaltem Gesicht, Kraushaarperücke und Bastrock trat ein Mitglied des Chors zu afrikanischen Klängen auf. Die Ausserrhoder Staatsanwaltschaft hat daraufhin ein Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung eröffnet.

Warum die Behörde das Verfahren nun eingestellt hat, wird gemäss Sonntagszeitung folgendermassen begründet: Zwar bediene sich die Bekleidung und Inszenierung typischer Elemente des ‹Blackfacing›. Dass der betroffene Darsteller hingegen rassistische Bemerkungen oder sich überhaupt in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise über eine Rasse oder Ethnie äussert, gehe aus dem Rohmaterial nicht hervor. (dar)