Wegen der starken Verbreitung einer neuen Form der Rinderwahnsinn genannten Krankheit (BSE) wurden die Vorschriften über die Verarbeitung tierischer Nebenprodukte in der EU und in der Schweiz in den 90er-Jahren verschärft. Die Schweiz war von der neuen Form von BSE ebenfalls stark betroffen.
Wegen der starken Verbreitung einer neuen Form der Rinderwahnsinn genannten Krankheit (BSE) wurden die Vorschriften über die Verarbeitung tierischer Nebenprodukte in der EU und in der Schweiz in den 90er-Jahren verschärft. Die Schweiz war von der neuen Form von BSE ebenfalls stark betroffen. Im November 1990 war der erste Fall der neuen BSE-Form in der Schweiz bekanntgeworden. Das Bundesamt für Landwirtschaft definiert für Tierische Nebenprodukte drei Risikokategorie. Für die Kategorie 1 gelten die strengsten Vorschriften:
• In die Kategorie 1 (K1) fallen Tierkörper und Schlachttierkörper, die für die BSE-Problematik von Bedeutung sind. Solche Nebenprodukte werden zu Brennstoffen verarbeitet und unter Nutzung der darin enthaltenen Energie verbrannt. K1-Mehl gelangt in die Zementöfen. Aus K1-Fetten wird Biodiesel gewonnen.
• Zu den K2-Produkten zählen Stoffwechselprodukte (Magen-Darm-Inhalt, Harn) und Schlachttierkörper, die bei der Fleischkontrolle als gesundheitsschädlich befunden wurden. Sie dienen unter anderem der Produktion von Biogas. Die entstandenen Gärrückstände werden als Düngemittel wiederverwendet.
• In die Risikokategorie 3 (K3) gehören Schlachtabfälle, die aus verschiedenen – zum Beispiel kommerziellen – Gründen nicht als Lebensmittel verwendet werden. Als Folge der BSE-bedingten Einschränkungen für die Verfütterung an Nutztiere werden sie heute vorwiegend zu Futter für Heimtiere verarbeitet.
Die TMF produzierte 2013 laut Geschäftsbericht 9134 Tonnen Tiermehl und 5721 Tonnen Exktraktionsfett. Sie nahm 42 677 Tonnen Material an. Die maximale Kapazität beträgt rund 52 000 Tonnen. (pd)