Am Montag befasst sich der Kantonsrat mit dem Tourismus. Weil Anfang Jahr ein neues Gesetz in Kraft getreten ist, haben sich die Spielregeln verändert. Der Grundauftrag und die strategischen Geschäftsfelder werden getrennt behandelt.
Patrik Kobler
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Die aktualisierten Zahlen liegen zwar noch nicht vor, doch eine Studie der HTW Chur aus dem Jahr 2009 zeigt: Der Tourismus hat für Appenzell Ausserrhoden und die regionale Wirtschaft eine grosse Bedeutung. 1400 bis 1500 Arbeitsplätze im Kanton sind direkt oder indirekt vom Tourismus abhängig, was sieben Prozent aller Arbeitsplätze im Kanton ausmacht. Übernachtungsgäste generieren eine direkte touristische Wertschöpfung von rund 52 bis 65 Millionen Franken und der Tagestourismus rund 44 bis 73 Millionen Franken pro Jahr. Insgesamt schafft der Tourismus in Appenzell Ausserrhoden eine Wertschöpfung von rund 170 Millionen Franken, was rund sieben Prozent des gesamten Netto-Volkseinkommens entspricht. Wie erwähnt: Bald soll eine Studie mit den aktuellen Zahlen erscheinen. Die Aussage werde wohl sein, dass im Tagestourismus die Zahlen stabil bis steigend seien und bei den Übernachtungen rückläufig, sagt Urs Berger, Geschäftsführer der Appenzellerland Tourismus AG (Atag).
Die Atag übernimmt als Service-public-Dienstleistung Aufgaben zu Gunsten der Tourismusregion, die sonst keine anderen privaten oder öffentlichen Unternehmen wahrnehmen wollen. Das sind etwa die Vermarktung der Region sowie Beratungs- und Servicedienstleistungen wie zum Beispiel die Webseite www.appenzellerland.ch . Der Kanton bestimmt die Leistungen und übernimmt die Finanzierung dieses Bereichs vollständig. Er vergibt hierfür einen Grundauftrag, und zwar in der Regel für die Dauer von vier Jahren.
Der Grundauftrag ist am kommenden Montag Thema im Kantonsrat. Denn für die Jahre 2018 bis 2021 muss ein neuer Leistungsauftrag abgeschlossen werden. Damit verbunden ist eine jährliche Abgeltung von 390000 Franken – also insgesamt knapp 1,6 Millionen für vier Jahre. Abgeschlossen werden soll die Vereinbarung mit der Atag. Allerdings: Seit Inkrafttreten des neuen Tourismusgesetzes Anfang 2017 wäre es grundsätzlich möglich, den Leistungsauftrag an eine oder mehrere Tourismusorganisationen zu vergeben. Zum Zug kommen könnte rein theoretisch also auch eine ausserkantonale Organisation. Mit dem neuen Tourismusgesetz erfolgt eine klare Trennung zwischen dem Leistungsauftrag und den Finanzhilfen des Kantons für die sogenannten strategischen Geschäftsfelder: «Wandern», «Lebensart (Brauchtum)», «Gesundheit» sowie «Seminare & Events».
Die beiden Geschäfte werden vom Kantonsrat denn auch getrennt behandelt: der Leistungsauftrag am kommenden Montag, die Finanzhilfen im Februar 2018. Ein interessantes Detail ist dem Bericht und Antrag des Kantonsrats bereits zu entnehmen. Das Geschäftsfeld «Seminare & Events» soll künftig nicht mehr durch die Atag betreut werden, sondern durch Thurgau Tourismus. Gemäss Urs Berger macht das Sinn. Denn die Ressourcen seien beschränkt. Die Atag legt ihr Augenmerk auf die Geschäftsfelder «Wandern» und «Lebensart» – für «Gesundheit» wurde bislang kein Antrag auf Unterstützung gestellt.
Gemäss Aufgaben- und Finanzplan 2019 bis 2021 beabsichtigt der Regierungsrat, den Tourismus jährlich mit 970000 Franken zu unterstützen. Darin enthalten sind einerseits die 390000 Franken für den Grundauftrag sowie andererseits die Finanzhilfen für die strategischen Geschäftsfelder. Atag-Verwaltungsratspräsidentin und Kantonsrätin Monika Bodenmann betont, dass der Kanton nicht nur ausgibt, sondern auch einnimmt. Im Voranschlag 2018 sind Einnahmen aus der Tourismusabgabe in der Höhe von 473000 Franken budgetiert. Netto unterstützt der Kanton den Tourismus jährlich mit einer halben Million Franken.