Bundesrat
Grosse Unternehmen sollen über Klima-Wirkung Bericht erstatten

Der Bundesrat hat die Eckwerte zur künftigen Klimaberichterstattung von grossen Schweizer Firmen festgelegt. Diese sollen unter anderem offenlegen, wie ihre Geschäfte das Klima und die Umwelt beeinflussen.

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Unternehmen mit mehr als 40 Millionen Franken Umsatz sollen verpflichtet werden, über Klimabelange Bericht zu erstatten. (Symbolbild)

Unternehmen mit mehr als 40 Millionen Franken Umsatz sollen verpflichtet werden, über Klimabelange Bericht zu erstatten. (Symbolbild)

Keystone

Die verbindliche Klimaberichterstattung soll künftig für Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen ab 500 Mitarbeitenden und mit mehr als 20 Millionen Franken Bilanzsumme, beziehungsweise über 40 Millionen Franken Umsatz gelten. Die entsprechenden Eckwerte hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen mitteilt. Bis im Sommer 2022 sollen das Finanzdepartement und weitere Bundesstellen eine Vernehmlassungsvorlage erstellen.

Konkret sollen die betroffenen Unternehmen das finanzielle Risiko, das sie durch klimarelevante Tätigkeiten eingehen, offenlegen. Zudem sollen die Firmen darlegen, welche Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit auf das Klima und die Umwelt hat. Dieses Vorgehen sei analog zu demjenigem der Europäischen Union, heisst es.

Umsetzung soll 2024 erfolgen

Weiter soll durch Mindestanforderungen erreicht werden, dass die Berichterstattungen aussagekräftig, vergleichbar, und sofern möglich vorwärtsschauend und szenarienbasiert seien.

Der Bundesrat hat bereits im Dezember 2020 das Finanzdepartement beauftragt, eine verbindliche Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für hiesige Unternehmen zu erarbeiten. Die Umsetzung dieser Empfehlungen soll gemäss Mitteilung voraussichtlich ab 2024 für das Geschäftsjahr 2023 mittels einer separaten Vollzugsverordnung zum Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative erfolgen. (dpo)