Eine Serviceangestellte aus dem Aargau gewann bei Euro Millions 184 Millionen Franken – und ging weiter normal arbeiten. Drei Jahre später die Diagnose Krebs: Nun ist die 50-jährige Lotto-Millionärin tot.
Sie wollte «normal weiterleben»: Eine Frau aus dem Aargau knackte 2018 beim Lotto-Spiel Euro Millions den Jackpot. Und war auf einen Schlag um 183,9 Millionen Franken reicher. Und sie hat ihr Leben auch weiter wie bisher gelebt und ging an drei Tagen in der Woche ihrer Arbeit als Serviceangestellte nach. Und hatte grosse Pläne.
«Es war ein kleiner Schock», sagt ihr Ehemann rückblickend zum Lotto-Gewinn. Erst hätten sie einen Steuerberater beigezogen, dann eine Stiftung gegründet um gemeinnützige Vereine und Institutionen in der Region zu unterstützen. Und dann hätten sie ein neues, grosses Haus gebaut, das er weiterhin bewohnen will. Und sie wollten bald auf Reisen gehen.
Doch schon bald erhielt das Paar im vergangenen Frühling die Hiobsbotschaft Krebs. «Wir haben alles daran gesetzt, dass meine Frau wieder gesund wird», erzählt der Witwer im Video-Interview mit Blick.ch. «Aber das war leider nicht der Fall. Am 1. September ist sie schliesslich gestorben». Und er fügt unter Tränen an: «Ich möchte lieber meine Frau wieder. Ich vermisse sie sehr.»
Die seit langem im Aargau wohnhafte Deutsche aus bescheidenen Verhältnissen knackte am 2. Oktober 2018 den Jackpot bei Euro Millions. Es ist der bislang grösste Lottogewinn in der Schweiz. Der Einsatz der nun verstorbenen Multimillionärin: 24.25 Franken. Wie die Frau damals der «Aargauer Zeitung» erzählte, glich sie die Zahlen bei der Ziehung am Fernsehen erst mehrmals ab, ehe sie begriff, dass sie den Euro Millions-Jackpot tatsächlich als einzige geknackt hatte.
Die nun Verstorbene legte bereits damals grossen Wert auf die Respektierung ihrer Privatsphäre. So wollte sie weder mit Namen im Zeitungsartikel genannt werden noch für ein Foto posieren. Wie der «Blick» nun allerdings berichtet, gestattet der Witwer den Abdruck des einen Bildes seiner verstorbenen Frau. Auf die Nennung des Wohnorts respektive den Abdruck seines eigenen Bildes will der Ehemann allerdings weiterhin verzichten. (wap/sat)