Statt Renten zu kürzen oder das Rentenalter zu erhöhen, sollen die Nationalbankgewinne die AHV sanieren. Das will eine Volksinitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds. Auch bürgerliche Kreise wollen eine Initiative lancieren.
In der Wintersession einigte sich das Parlament darauf, wie es die AHV reformieren möchte. Unter anderem soll das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre erhöht werden. Allerdings ist der Widerstand gross: Die Gewerkschaften, SP und Grüne haben das Referendum ergriffen. Damit wird die Stimmbevölkerung das letzte Wort haben.
Geht es nach dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), dann soll es auch über eine alternative Finanzierungsmöglichkeit befinden können. Konkret sollen die Gewinne der Nationalbank (SNB) die AHV retten. «Es gibt genügend Geld, um einen Rentenabbau oder die Erhöhung des Rentenalters zu verhindern. Die SNB-Gewinne müssen einen wichtigen Beitrag dazu leisten», sagt Gewerkschaftspräsident Pierre-Yves Maillard. Er bestätigt gegenüber CH Media einen entsprechenden Bericht der «SonntagsZeitung».
Die Initiative sieht vor, dass Nationalbankgewinne künftig zwischen den Kantonen und der AHV aufgeteilt werden: Gemäss SGB sollen in Zukunft von den vereinbarten 6 Milliarden Franken, die jährlich ausgeschüttet werden, 4 Milliarden an die Kantone und 2 Milliarden an die AHV gehen. Zudem sollen sämtliche seit 2015 angefallenen Gewinne aus den Negativzinsen nachträglich in die AHV fliessen – laut SGB über 11 Milliarden Franken.
Der SGB beruft am 11. Februar eine Versammlung ein, um den ausgearbeiteten Initiativtext zu verabschieden und die Unterschriftensammlung zu beschliessen. Es sei ihre Aufgabe, jetzt dafür zu sorgen, dass die Renten mit den Gewinnen der SNB gesichert werden, sagt Maillard.
Ins gleiche Horn bläst eine Volksinitiative, die bürgerliche Kreise um den Zürcher SVP-Nationalrat Alfred Heer lancieren wollen. Der von ihm präsidierte Bund der Steuerzahler (BDS) will ebenfalls, dass die Gewinne aus den Negativzinsen in die AHV fliessen. Gleichzeitig sollen die jährlichen Beiträge der SNB an den Bund in gleicher Höhe gekürzt werden. Die Gewinnausschüttung an die Kantone wird hingegen nicht angetastet.
Heer bestätigte gegenüber CH Media einen Bericht des «SonntagsBlick». Es gehe darum, unerfreuliche Massnahmen wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnnebenkosten zu vermeiden. Der Vorstand der Organisation sei im Dezember zusammengekommen und habe den Beschluss gefasst. «Der Entscheid ist gefallen, und die Finanzierung steht», sagt er. Im Januar geht es mit den Vorarbeiten weiter – etwa der Gründung eines Initiativkomitees.