Nach zahlreichen Wolfsrissen in diesem Sommer wollen Naturschutzorganisationen das Gespräch suchen. Auf Seiten der Tierhalter ist man dazu bereit, beharrt aber auf harten Eingriffen.
Wolfsangriffe auf Rindvieh, Attacken von Herdenschutzhunden auf Touristen und Älpler, die ihre Herden vorzeitig ins Tal trieben: Der Alpsommer 2021 wurde von Konflikten um die Wolfspräsenz überschattet. Nun ist das Vieh zurück im Tal, und die Aufarbeitung beginnt. In einer gemeinsamen Medienmitteilung geben sich die Umweltorganisationen Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura, WWF und BirdLife am Montag dialogbereit: «Das Ziel muss jetzt sein, ein Lernumfeld zu schaffen, in dem die Beteiligten ihr Wissen einbringen», heisst es darin.
Oberstes Ziel müsse die Koexistenz sein. Die Umweltverbände hätten die Anpassung der Jagdverordnung im Sommer deshalb ebenso akzeptiert wie die auf dieser Basis erteilten Abschussbewilligungen. Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) steht dem Gesprächsangebot positiv gegenüber. «Die Umweltorganisationen anerkennen, dass Handlungsbedarf besteht», sagte SAV-Geschäftsführerin Andrea Koch auf Anfrage von CH Media.
Der Sommer 2021 habe gezeigt, wie schnell die Lage in einzelnen Regionen kippen könne, sagte Koch. So seien die gehäuften Angriffe auf Rindvieh im Kanton Waadt eine völlig neue Situation. «Dafür gibt es gar kein Schutzkonzept.» Auch seien bereits letztes Jahr deutlich mehr Angriffe von Herdenschutzhunde auf Wandertouristen gemeldet worden, und die Älpler befürchteten auch Angriffe von Mutterkühen auf Passanten. «Die Tierhalter stellen ein schreckhafteres und aggressiveres Verhalten fest», betonte Koch. Für die Tierhalter stelle das eine grosse Belastung dar.
Gesprächsbereitschaft signalisiert auch der Schweizer Bauernverband (SBV). «Wir sind bereit, eine gemeinsame Beurteilung zu machen», sagt dessen Direktor Martin Rufer. «Die Wolfsproblematik kann man aber nicht mit Gesprächen regeln. Es braucht zwingend eine Anpassung des Jagdgesetzes.» Abschüsse müssten früher möglich sein.
Die Umweltverbände betonen in ihrer Mitteilung, dass das Existenzrecht des Wolfes in der Schweiz nicht bestritten werden dürfe. Sie schreiben aber auch: «Abschüsse von besonders schadenstiftenden Wölfen und Eingriffe in Wolfsrudel mit problematischem Verhalten können notwendig sein.»