Konzernverantwortung
Abstimmungskampf der Kirchen: Bundesgericht drückt sich vor Position

Das Engagement der Kirchen für die Konzernverantwortungsinitiative sorgte für viel Unmut. Das Bundesgericht hat nun Beschwerden abgeschrieben, obwohl gewisser Klärungsbedarf bestehe.

Reto Wattenhofer
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Übergrosse Banner zur Konzernverantwortungsinitiative hängen an der reformierten Pauluskirche in Bern. Geht gar nicht, finden die Jungfreisinnigen.

Übergrosse Banner zur Konzernverantwortungsinitiative hängen an der reformierten Pauluskirche in Bern. Geht gar nicht, finden die Jungfreisinnigen.

Keystone

Nie in den letzten Jahrzehnten haben katholische und reformierte Landeskirchen die Schweiz so stark aufgewühlt und gespalten wie im Abstimmungskampf zur Initiative über Konzernverantwortung. Sie traten mit einem eigenem Komitee auf, beflaggten Kirchtürme und teilten – so empfanden es viele – Befürworter und Gegner in gute und schlechte Christen ein. Auch nach dem Scheitern des Volksbegehrens am Ständemehr blieb die Frage im Raum: Dürfen die Kirchen das?

Darauf gibt es vorerst keine Antwort – zumindest von den höchsten Richtern in Lausanne. Das Bundesgericht hat fünf Stimmrechtsbeschwerden aus den Reihen der Jungfreisinnigen als gegenstandslos abgeschrieben. Nach Ablehnung der Initiative sei «das aktuelle Interesse an ihrer Behandlung dahingefallen», begründet das Gericht seinen Entscheid in einer am Donnerstag publizierten Mitteilung.

Allerdings räumen die Richter ein, dass ein «gewisses Interesse an der Klärung» bestehe, inwiefern kirchliche Interventionen im Vorfeld von Abstimmungen zulässig seien. Das Bundesgericht werde die aufgeworfenen Fragen dann überprüfen können, wenn sich die beanstandeten Interventionen auf den Ausgang der Abstimmung auswirken würden.

Es brauche ein Leiturteil

Auf eine Klärung hatte wohl auch die Bundeskanzlei gehofft. Nach dem Urnengang soll sie eine Stellungnahme an das Bundesgericht geschickt haben. Darin soll sie zum Schluss gekommen sein, dass das Engagement der Kirchen heikel sei und von den höchsten Richtern in Lausanne geprüft werden sollte.

Die Jungfreisinnigen bedauern in einer Reaktion den höchstrichterlichen Entscheid. Es brauche einen Leitentscheid. Ob die Landeskirchen sich in politische Abstimmungskämpfe «einmischen» dürften, sei seit Jahren umstritten. Für die Jungpartei ist der Entscheid allerdings kein «Freibrief» für künftige Interventionen, sondern als «Warnschuss» zu verstehen. Kirchen seien zur politischen Neutralität verpflichtet, fordert sie.

Das Komitee «Kirche für Konzernverantwortung» begrüsst dagegen den Entscheid des Bundesgerichts. Es sei in einer «lebendigen und vielfältigen Demokratie» selbstverständlich, dass die Kirche sich auch zu politischen Fragen äussere und an öffentlichen Debatten teilnehme, heisst es in einer Stellungnahme der über 700 Kirchgemeinden und Pfarreien, die sich für die Initiative eingesetzt hatten. «Der Versuch, den Kirchen einen Maulkorb zu erteilen, zeugt nicht von einem grossen Vertrauen in Demokratie und Stimmbürger/innen.»