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Die Umweltkommission des Ständerats will eine geregelte Koexistenz zwischen Mensch und Raubtier. Sie hat eine Motion eingereicht, um dazu den Handlungsspielraum im Jagdgesetz zu nutzen.
(abi) Die mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung eingereichte Motion ziele darauf ab, die Regelungen auf Verordnungsebene zu flexibilisieren und so den Handlungsspielraum innerhalb des Jagdgesetzes auszuschöpfen, teilte die Urek-S am Freitag mit.
Die ständerätliche Umweltkommission will so den Herdenschutz stärken und die Regeln für den Wolfabschuss in schweren Fällen anpassen. Damit könnten die Verbreitung des Wolfes in der Schweiz kontrolliert und das Nebeneinander von Mensch, Nutztieren und Grossraubtieren ermöglicht werden, heisst es weiter.
Die nationalrätliche Schwesterkommission hat dazu eine gleichlautende Motion eingereicht. Sie fordert zudem eine Neuauflage zur Revision des Jagdgesetzes. Dies lehnt die ständerätliche Kommission jedoch mit dem Hinweis ab, dass es «nach der emotional geführten Auseinandersetzung» vor der Abstimmung im vergangenen Jahr zu früh dafür sei.
Die Massnahmen sollen möglichst rasch umgesetzt werden können. Stimmen beide Räte in der Frühlingssession ihren jeweiligen Kommissionsmotionen zu, erhält der Bundesrat den entsprechenden Auftrag.