Der Wolfsbestand soll präventiv reguliert werden. Dieser Forderung aus der kleinen Kammer stimmt auch die Umweltkommission des Nationalrates zu. Damit rüttelt die Politik an einem Volksentscheid. Diesmal aber in überraschender Einigkeit.
Der Wolfsbestand in der Schweiz soll in Zukunft analog zu den ebenfalls geschützten und dennoch unter strengen Auflagen bejagten Steinböcken präventiv reguliert werden. Ende Oktober stiess die Umweltkommission des Ständerates mit einer parlamentarischen Initiative eine entsprechende erneute Revision des Jagdgesetzes an. Unterstützung kommt nun auch aus der nationalrätlichen Schwesterkommission. Sie stimmte dem Vorstoss ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen zu, wie die Parlamentsdienste am Dienstag bekannt gaben.
Der Entscheid fiel, nachdem die Kommission Kantone und verschiedene Organisationen angehört hatte. In der Mitteilung spricht sie von einer «zielgerichteten Zusammenarbeit» und einem «konsolidierten Kompromiss». Im Zentrum stehe eine «Flexibilisierung im Umgang mit dem Wolf». Was die Kommission nicht erwähnt: Im September 2020 hatte das Stimmvolk eine Revision des Jagdgesetzes an der Urne abgelehnt.
Mitteilungen von Landwirtschafts- und Umweltverbänden vom Dienstag untermauern jedoch die neue, grosse Einigkeit in der Schweizer Wolfspolitik. Wenig überraschend «begrüsst» etwa der Bauernverband die Lockerungen beim Wolfsschutz. Aber auch die Naturschützer von Pro Natura sprechen von einem «ausgewogenen Gesamtpaket», das die Umweltkommission des Nationalrats verabschiedet habe.
Laut einer Mitteilung von Pro Natura haben an dem Kompromiss auch BirdLife, der WWF oder die Gruppe Wolf Schweiz mitgearbeitet. Und der – nebst den Jägern und Berggebieten – ebenfalls beteiligte Alpwirtschaftliche Verband hält in einer eigenen Mitteilung fest: «Durch die Zusammenarbeit ist eine mehrheitsfähige Vorlage möglich, welche im Parlament eine Chance haben sollte, rasch beschlossen zu werden.» Denn eine solche, «griffige Vorlage», liege nun vor.
Mit dem heutigen Entscheid kann die Umweltkommission des Ständerates einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Ziel ist es, mit einer stärkeren Regulierung «die Wolfsbestände regional auf einem für die Tierhaltung tolerablen Niveau» zu halten, ohne damit die Population der Wölfe zu gefährden. «Wölfe, die auffallen, weil sie Siedlungen und Menschen bedrohlich nahekommen oder den Herdenschutz umgehen, sollen erlegt werden dürfen», heisst es dazu in dem vom Parlament überwiesenen Vorstoss. Die bisherige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen dagegen soll bestehen bleiben.
Die Umweltkommission des Ständerates hatte letzten Oktober argumentiert, angesichts der raschen Zunahme des Wolfsbestandes sei rasches Handeln nötig. Dieser habe sich in der Schweiz innerhalb von nur drei Jahren verdoppelt. Vor allem in den Bergregionen sei das problematisch. Mit der Änderung des Jagdgesetzes soll die Ausbreitung des Wolfes wirksam kontrolliert werden.