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Medizinische Behandlungen mit Cannabis sollen keiner Ausnahmebewilligung mehr bedürfen. Das Parlament befürwortet das. Noch unklar ist, ob die Krankenkasse die Behandlung bezahlt.
(rwa) Bereits heute erhalten Tausende Patienten im Rahmen ihrer Behandlung Medizinalcannabis. Besonders bei Krebs oder Multipler Sklerose werden damit chronische Schmerzen gelindert. Ärztinnen und Ärzte müssen für eine Verschreibung aber eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantragen. Im letzten Jahr erteilte das BAG 3000 Bewilligungen.
Nach Ansicht des Bundesrates erschwert dieses Verfahren den Zugang zur Behandlung, verzögert die Aufnahme der Therapie und ist angesichts der steigenden Zahl der Gesuche nicht mehr zweckmässig. Er schlägt deshalb vor, das aktuelle Verbot im Betäubungsmittelgesetz aufzuheben. Das Anliegen war im Parlament unbestritten. Nach dem Nationalrat hiess am Montag auch der Ständerat die Revision oppositionslos gut. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.
Das neue Gesetz sieht vor, dass der Grundsatzentscheid zur Anwendung von Cannabis zwischen Arzt und Patient getroffen werden soll. Der Bund überwacht jedoch die Verschreibungen. Mediziner werden zudem verpflichtet, dem Bund Daten zu den Behandlungen zu übermitteln. Verboten bleibt Cannabis zu Genusszwecken.
Nicht geklärt hat der Bundesrat die Frage, ob Behandlungen auf Cannabisbasis durch die obligatorische Krankenkasse vergütet werden. Dies soll separat geprüft werden. Dabei müsse vor allem die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Behandlungen beurteilt werden, betont der Bundesrat. Lasse sich die Wirksamkeit ausreichend nachweisen, könne eine Vergütung ins Auge gefasst werden. Ein Bericht soll dieses Jahr vorliegen.