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Weil sich noch nicht alle Kinder mit einer Impfung vor dem Virus schützen konnten, verstärkt das Volksschulamt die Schutzmassnahmen an den Schulen. Dadurch fallen die Quarantänemassnahmen weitestgehend weg. Die Massnahmen gelten vorerst bis Ende Februar.
Der Kanton Solothurn ist bereits mit Schutzwochen ins neue Jahr gestartet. So sollte der Schulbetrieb sichergestellt, ausserdem Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen geschützt werden. Das hiess unter anderem: Maskenpflicht ab der 3. Klasse, zudem durften keine fremden Personen mehr aufs Schulgelände.
Nun hat der Kanton die Schraube erneut angezogen.
Das Volksschulamt begründet den Schritt folgendermassen: Mit der Omikron-Variante werde der Impfschutz noch wichtiger. Da sich aber noch nicht alle Kinder haben impfen lassen können, sei diese Bevölkerungsgruppe dem grössten Ansteckungsrisiko ausgesetzt:
«Um die Kinder adäquat vor einer Infektion zu schützen – aber auch zum Schutz der Lehrpersonen und der übrigen an der Schule tätigen Personen sowie einer möglichen Virusverschleppung von der Schule in die Familie – werden die allgemeinen Schutzmassnahmen an den Volksschulen erhöht.»
Ob überhaupt genügend Testkapazitäten vorhanden sind, um sämtliche Kinder zweimal die Woche zu testen, wird in der Mitteilung des Kantons nicht erwähnt. Stattdessen heisst es: «Auch wenn die Laborkapazitäten stetig ausgebaut werden, kann es bei ausserordentlich schnell steigenden Fallzahlen zu einer Kontingentierung der Tests kommen.» Sollten die Labors ans Limit kommen, würde das Testangebot gemäss der Empfehlung des BAG angepasst werden.
Das heisst gemäss Kanton: Diejenige Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Ansteckungsrisiko würde bevorzugt getestet. Also diejenigen Kinder, die sich erst seit kurzem impfen lassen können. Das heisst konkret: Reichen die Laborkapazitäten nicht aus, werden die Testungen ausgehend von der Stufe Sek II (Kantonsschulen) abwärts ausgesetzt. Und natürlich wieder eingesetzt, sobald genügend Testkapazitäten vorhanden sind.
Bei der Testpflicht für Kinder und Lehrpersonen betont das Volksschulamt: Dank dieser «können alle Schülerinnen und Schüler von den Quarantäneerleichterungen profitieren». Denn: Infizierte, asymptomatische Personen würden in den ersten Tagen nach der Ansteckung das Virus nicht ganz so stark weitergeben wie zu einem späteren Zeitpunkt.
Wenn nun alle Beteiligten in kurzen Intervallen getestet würden, könnte grösstenteils auf Quarantänemassnahmen verzichtet werden. Das gilt sogar für Kinder, die in einem positiven Pool sind, bis zu dem Zeitpunkt, an dem klar ist, welches der Kinder effektiv positiv ist. Mit dieser Massnahme könne der Schulbetrieb entspannter aufrechterhalten werden.
Es ist das erste Mal, dass der Kanton Solothurn Eltern verpflichtet, ihre Kinder regelmässig testen zu lassen (Wenn auch Ausnahmen erlaubt sind). In der Vergangenheit hatte es mehrfach geheissen, dass nicht ganz klar sei, ob ein solches Obligatorium rechtlich überhaupt zulässig sei. Nun ist man sich beim Kanton aber sicher. Verwiesen wird unter anderem aufs Epidemiengesetz. Gemäss diesem kann der Kanton Massnahmen anordnen, «die Verbreitung übertragbarer Krankheiten in der Bevölkerung oder in bestimmten Personengruppen zu verhindern». Darunter fallen unter anderem auch «gesundheitspolizeiliche Anordnungen an Schulen, wie etwa Schulschliessungen oder Vorschriften zum Schulbetrieb». Andreas Walter, Leiter Volksschulamt präzisiert: Die Massnahmen müssten verhältnismässig sein. Und da Omikron mit den damit verbundenen viel höheren Fallzahlen die Ausgangslage verändert habe, sei diese Massnahme nun angebracht.