Covid-19
Kanton Solothurn verstärkt Schutz an Schulen: Maskenpflicht ab der 1. Klasse, Testpflicht für alle Kinder und Lehrpersonen

Weil sich noch nicht alle Kinder mit einer Impfung vor dem Virus schützen konnten, verstärkt das Volksschulamt die Schutzmassnahmen an den Schulen. Dadurch fallen die Quarantänemassnahmen weitestgehend weg. Die Massnahmen gelten vorerst bis Ende Februar.

Raphael Karpf
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Ab nächster Woche gilt auch im Kanton Solothurn Maskenpflicht auf allen Primarschulstufen.

Ab nächster Woche gilt auch im Kanton Solothurn Maskenpflicht auf allen Primarschulstufen.

Donato Caspari

Der Kanton Solothurn ist bereits mit Schutzwochen ins neue Jahr gestartet. So sollte der Schulbetrieb sichergestellt, ausserdem Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen geschützt werden. Das hiess unter anderem: Maskenpflicht ab der 3. Klasse, zudem durften keine fremden Personen mehr aufs Schulgelände.

Nun hat der Kanton die Schraube erneut angezogen.

Diese Verschärfungen wurden beschlossen:

  • Ab dem 17. Januar gilt für sämtliche Kinder der Primarschule, also ab der 1. Klasse, Maskenpflicht. Diese Massnahme gilt vorerst bis Ende Februar. Dank dieser Massnahme könne künftig weitgehend auf Quarantäneanordnungen verzichtet werden, teilt das Volksschulamt mit.
  • Ebenfalls ab dem 17. Januar wird die Teilnahme an den repetitiven Tests für sämtliche Kinder, Lehrpersonen und Schulpersonal obligatorisch. Bisher konnten die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder getestet werden oder nicht. Eine Dispensation «aus persönlichen Gründen» soll aber nach wie vor möglich sein.
  • Ab dem 24. Januar wird zudem neu zweimal die Woche getestet. Dies unter der Voraussetzung, dass es die Testkapazitäten erlauben.

Das Volksschulamt begründet den Schritt folgendermassen: Mit der Omikron-Variante werde der Impfschutz noch wichtiger. Da sich aber noch nicht alle Kinder haben impfen lassen können, sei diese Bevölkerungsgruppe dem grössten Ansteckungsrisiko ausgesetzt:

«Um die Kinder adäquat vor einer Infektion zu schützen – aber auch zum Schutz der Lehrpersonen und der übrigen an der Schule tätigen Personen sowie einer möglichen Virusverschleppung von der Schule in die Familie – werden die allgemeinen Schutzmassnahmen an den Volksschulen erhöht.»

Ob überhaupt genügend Testkapazitäten vorhanden sind, um sämtliche Kinder zweimal die Woche zu testen, wird in der Mitteilung des Kantons nicht erwähnt. Stattdessen heisst es: «Auch wenn die Laborkapazitäten stetig ausgebaut werden, kann es bei ausserordentlich schnell steigenden Fallzahlen zu einer Kontingentierung der Tests kommen.» Sollten die Labors ans Limit kommen, würde das Testangebot gemäss der Empfehlung des BAG angepasst werden.

Regierungsrätin Susanne Schaffner steht dem Solothurner Gesundheitsdepartement vor.

Regierungsrätin Susanne Schaffner steht dem Solothurner Gesundheitsdepartement vor.

Hanspeter Bärtschi

Das heisst gemäss Kanton: Diejenige Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Ansteckungsrisiko würde bevorzugt getestet. Also diejenigen Kinder, die sich erst seit kurzem impfen lassen können. Das heisst konkret: Reichen die Laborkapazitäten nicht aus, werden die Testungen ausgehend von der Stufe Sek II (Kantonsschulen) abwärts ausgesetzt. Und natürlich wieder eingesetzt, sobald genügend Testkapazitäten vorhanden sind.

Quarantäne fällt weitestgehend weg

Bei der Testpflicht für Kinder und Lehrpersonen betont das Volksschulamt: Dank dieser «können alle Schülerinnen und Schüler von den Quarantäneerleichterungen profitieren». Denn: Infizierte, asymptomatische Personen würden in den ersten Tagen nach der Ansteckung das Virus nicht ganz so stark weitergeben wie zu einem späteren Zeitpunkt.

Im Kanton Solothurn kommt jetzt die Masken- und Testpflicht für Schüler.

Tele M1

Wenn nun alle Beteiligten in kurzen Intervallen getestet würden, könnte grösstenteils auf Quarantänemassnahmen verzichtet werden. Das gilt sogar für Kinder, die in einem positiven Pool sind, bis zu dem Zeitpunkt, an dem klar ist, welches der Kinder effektiv positiv ist. Mit dieser Massnahme könne der Schulbetrieb entspannter aufrechterhalten werden.

Rechtliche Grundlage fürs Testobligatorium

Es ist das erste Mal, dass der Kanton Solothurn Eltern verpflichtet, ihre Kinder regelmässig testen zu lassen (Wenn auch Ausnahmen erlaubt sind). In der Vergangenheit hatte es mehrfach geheissen, dass nicht ganz klar sei, ob ein solches Obligatorium rechtlich überhaupt zulässig sei. Nun ist man sich beim Kanton aber sicher. Verwiesen wird unter anderem aufs Epidemiengesetz. Gemäss diesem kann der Kanton Massnahmen anordnen, «die Verbreitung übertragbarer Krankheiten in der Bevölkerung oder in bestimmten Personengruppen zu verhindern». Darunter fallen unter anderem auch «gesundheitspolizeiliche Anordnungen an Schulen, wie etwa Schulschliessungen oder Vorschriften zum Schulbetrieb». Andreas Walter, Leiter Volksschulamt präzisiert: Die Massnahmen müssten verhältnismässig sein. Und da Omikron mit den damit verbundenen viel höheren Fallzahlen die Ausgangslage verändert habe, sei diese Massnahme nun angebracht.