Auch im kommenden Jahr muss niemand die Impfung gegen Covid selbst bezahlen. Dort wo die Krankenkasse den Pieks nicht übernimmt, springt der Bund ein. Das gilt besonders für Impfungen in Apotheken.
Schnell in der Mittagspause in der Apotheke gegen Covid impfen lassen, das soll auch 2023 weiter möglich sein. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag die entsprechenden Bestimmungen der Epidemienverordnung zur Vergütung von Covid-19-Impfungen bis Ende 2023 verlängert. Damit werden auch im kommenden Jahr «empfohlene Covid-19-Impfungen vom Bund vergütet, wenn diese nicht von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt sind», wie es in einer Mitteilung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) heisst.
Gerade bei Impfungen in Apotheken zahlen zahlreiche Krankenkassen derzeit nicht. Gratis bleibt die Coronaimpfung auch für Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, aber nicht der obligatorischen Krankenversicherung unterstehen, und bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern, wie das BAG schreibt. So bleibe «der kostenlose Zugang zu empfohlenen Impfungen für die Bevölkerung in der Schweiz sichergestellt».
Die Impfquote ist derzeit nicht sonderlich hoch. Auch darum wohl hat der Bundesrat bereits am Freitag geregelt, dass er an der Strategie für die Weitergabe von nicht verwendeten Impfstoffdosen an andere Staaten festhält. «Maximal 13 Million Dosen können 2023 weiterverkauft oder weitergegeben werden, sofern sie in der Schweiz nicht gebraucht werden», so das BAG. (mg)