Zum Leserbrief «Das Konzept für die Bahn von Weggis nach Rigi Kaltbad ist gut», Ausgabe vom 14. November
Bei der Abstimmung über den Seilbahnkorridor zwischen Weggis und Rigi Kaltbad am 27. November geht es um die rechtlichen Grundlagen für das Jahrhundertbauwerk einer neuen Seilbahn: Ausscheidung Korridor sowie Umzonung Bergstation. Die Sachverhalte sind baurechtlich und raumplanerisch komplex. Anstatt die Fakten zu analysieren, blenden die Befürworter diese aus. Entsprechend hilflos sind ihre persönlichen Angriffe gegen René Stettler.
Der Weggiser Gemeinderat behauptet, dass es um die öffentliche Erschliessung von Rigi Kaltbad gehe. Diese sei durch ein Nein gefährdet. Fakt ist, dass ein Nein die Neuauflage im Jahr 2023 zur Folge hätte. Der 1:1-Ersatz der bestehenden Pendelbahn wird so ermöglicht. Ob eine Gondelbahn durch die geschützte Landschaft (BLN 1606) überhaupt umweltrechtlich und sicherheitstechnisch bewilligungs- fähig ist, wird erst im Plangenehmigungsverfahren oder vom Bundesgericht geklärt.
Bei der öffentlichen Auflage scheint es Verfahrensfehler gegeben zu haben. Dieser wurde laut Angaben im Bericht nicht im Auftrag des Weggiser Gemeinderats erstellt, sondern im Auftrag der Rigibahnen. Es geht nicht an, dass eine kommunale Behörde einen solchen Bericht für die öffentliche Auflage verwendet. Entsprechend wehren sich acht Schutzverbände, Helvetia Nostra und zwölf Anstösser gegen die willkürlich «verhandelte» Planung. Der Gemeinderat bestätigt in der Abstimmungsbroschüre, dass mit der Umzonung der Bergstation in die Kur- und Hotelzone die Aussicht nach West-Süd-West «beeinträchtigt» wird. Das ist unhaltbar und eine Folge der Expansionspläne der Rigibahnen. Vergessen wird, dass mit der Abstimmung für einen Dorfplatz mit Rundsicht durch den Steuerzahler im Jahr 2006 ein Kredit von 1,25 Mio. Franken gutgeheissen wurde!
Ivo Voehringer, Rigi Kaltbad, Petitionär «Rigi: 800000 sind genug!», Aktionär der Rigi Bahnen AG