Gastkommentar zum Streit über den Strassenausbau im Baselbiet. Der Rechtsanwalt aus Biel-Benken sitzt für die FDP im Landrat und präsidiert dort die Justiz- und Sicherheitskommission.
Kathrin Schweizer verzichtet auf den Sitz in Bern – und will dafür in die Regierung.» Das konnte man der bz vom 26. März entnehmen. Eine Woche zuvor bot die bz der mutmasslichen SP-Regierungskandidatin Raum für einen Gastbeitrag, den die Autorin mit dem Titel «Volkswillen respektieren anstatt Volksrechte einschränken» versah.
Angesichts der Regierungsratsambitionen von Kathrin Schweizer ist dieser Beitrag im Nachhinein einer näheren Betrachtung wert. Die Landrätin hält darin einleitend fest, es sei eine Baselbieter Spezialität, «dass der Strassenbau einseitig gefördert wird». Diese Behauptung ist völlig aus der Luft gegriffen, denn in den letzten 30 Jahren ist im Baselbiet genau eine einzige Strasse gebaut worden, und das nicht etwa zulasten der Steuerzahlenden, sondern auf alleinige Kosten der Automobilistinnen und Automobilisten. Es hat Jahrzehnte gedauert, bis es endlich möglich wurde, die Rheinstrasse von Liestal nach Frenkendorf durch den Bau der A 22 zu entlasten und die Wohnqualität für die Anwohner zu verbessern.
Landrätin Schweizer fordert anstelle von neuen Strassen den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und die Förderung des Velo- und Fussverkehrs. Einmal mehr vergisst sie, dass der öV abseits der Bahnlinien auf den Strassen abgewickelt wird. Busse verkehren nun mal nicht auf Schienen! Sodann blickt Kathrin Schweizer zurück auf die Elba-Abstimmung und behauptet dreist, 60 Prozent der Abstimmenden hätten «keinen einseitigen Strassenausbau» gewollt, «sondern einen Umbau der Kantonsinfrastruktur für die Autos, den öffentlichen Verkehr und auch für den Fuss- und Veloverkehr». Hier hält ziemlich alles einer Überprüfung nicht stand. Es gab keine Auswahlsendung!
Das von der SP ergriffene und an der Urne erfolgreich durchgebrachte Referendum richtete sich gegen die Planung mit der Stossrichtung Ausbau. Genauer gesagt gegen die Eintragung von 37 Massnahmen, die Hälfte davon öV-Projekte (!), in den Kantonalen Richtplan (KRIP) und gegen einen Projektierungskredit von 11 Millionen Franken. Das Volk hat mit seinem Nein zur Vorlage nicht Ja zu einer Alternative gesagt. Es gab keine Zustimmung zu einer zum Glück schon vorher begrabenen Alternative, der Kathrin Schweizer aber noch immer nachträumt und die folgendes bewirkt hätte: den Abbruch ganzer Häuserzeilen, um die bestehenden Strassen zu 24 Meter breiten Boulevards mit Bus- und Velospuren umzubauen, und die Nötigung der Bevölkerung zum Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr.
Kathrin Schweizer blendet aus, dass die SP am 25. Februar 2016 mit einer Motion gescheitert ist, diese unselige Alternative wieder aufs Tapet zu bringen. Vielmehr hat der Landrat die Regierung beauftragt, bei der Planung weiterhin am Modell Ausbau festzuhalten, was zu einem gleichmässigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs und der Strassen führt, letztere entlang des bestehenden Netzes.
Im Abstimmungskampf hat die SP damals aus der austarierten Vorlage in erschreckender Polemik ein einziges Luxus-Strassenprojekt gemacht, das 1,7 Milliarden Franken koste und das sich der Kanton nicht leisten könne. Es ging komplett unter, dass hier eine Vision für die nächsten 35 Jahre zur Diskussion stand, dass also Überlegungen für fast zwei Generationen angestellt wurden. Bis 2050 hätte die Stossrichtung Ausbau mit ihren 37 Massnahmen noch viele Änderungen erfahren können. Sie wäre weder in der Verfassung noch im Gesetz festgeschrieben, sondern im KRIP verankert worden. Jedes konkrete Projekt hätte wieder mit dem Referendum infrage gestellt werden können.
Vor dem Hintergrund des irreführenden Abstimmungskampfes durch die SP verwundert der regierungsrätliche Antrag nicht, dass das allein im Kanton Basel-Landschaft existierende Planungsreferendum fallen gelassen werden soll. Die Mitwirkung des Volkes bei den konkreten Projekten wird dadurch nicht tangiert. Entgegen der Behauptung von Kathrin Schweizer kann sich die Bevölkerung sehr wohl auch weiterhin mit einbringen.
Dass die Landrätin der Regierung sogar ein Armutszeugnis ausstellt, kann denn auch nur als plumpe Wahlkampfrhetorik bezeichnet werden. Der ganze Artikel spricht jedenfalls nicht dafür, dass die Autorin, sollte sie in die Regierung gewählt werden, die Führung der Baudirektion übernimmt. Oder vielleicht gerade doch: Sie würde sich dann dort endlich mit den Fakten auseinandersetzen müssen.
Uns Bürgerlichen kann ich in der leidigen Angelegenheit einen selbstkritischen Vorwurf nicht ersparen: Von rund 184'000 Stimmberechtigten sind in der Elba-Abstimmung vom 8. November 2015 bloss rund 42'000 (22,7 %) zur Urne gegangen. Mit einer besseren Mobilisierung der Befürworter wäre diese Abstimmung zu gewinnen gewesen.