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Region (LiZ)
Zürich
Eine Hundetrainerin, die von einem Hund umgerannt und verletzt wurde, erhält von der Hundehalterin keinen Schadenersatz. Die Hundetrainerin habe schliesslich das freie Herumrennen des Labrador-Mischlings toleriert, befand das Zürcher Obergericht.
Die Hundetrainerin wollte von der Besitzerin des zweijährigen Luke 30'000 Franken Schadenersatz erstreiten. Nach dem Bezirksgericht Bülach wies aber nun auch das Zürcher Obergericht die Forderung ab, wie dem kürzlich publizierten Entscheid zu entnehmen ist.
Der Vorfall ereignete sich im April 2016 auf einem Hundesportplatz im Zürcher Unterland. Die Hundehalterin besuchte dort mit Labrador-Mischling Luke eine Trainingsstunde. Während sich die Hundebesitzerin mit der Trainerin und einer zweiten Hundehalterin unterhielt, liess sie Luke frei laufen. Der junge Hund tollte dabei lebhaft herum.
Beim mutmasslichen Versuch, einen weiteren Hund zum Spielen aufzufordern, rannte der 30 bis 35 Kilo schwere Labrador-Mischling die Hundetrainerin um. Dabei zog sich die Frau mehrere Frakturen zu.
Die Klägerin wirft der Hundehalterin vor, Luke nach der Lektion nicht ausreichend beaufsichtigt zu haben. Das Obergericht teilt diese Ansicht aber nicht und befand, dass die Hundehalterin ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt habe.
Ausschlaggebend für die Richter war der Umstand, dass sich der Vorfall auf einem eingezäunten Hundetrainingsplatz ereignete. Dort dürfe ein Hund seinen Bewegungsdrang ausleben und müsse nicht so stark beaufsichtigt werden wie im öffentlichen Raum, urteilten sie.
Zudem habe die Klägerin von Lukes Besitzerin nicht verlangt, den Vierbeiner an die Leine zu nehmen - und das, obwohl die Trainerin auf dem Gelände Weisungsbefugnis hatte. Die Beklagte durfte somit ohne Weiteres vom Einverständnis der Hundetrainerin ausgehen, dass sich der Labrador-Mischling frei bewegen dürfe.
Die Kursleiterin geht nicht nur leer aus, sondern muss der Hundehalterin auch noch eine Parteientschädigung von 5400 Franken zahlen. Zudem muss sie die Gerichtskosten von mehreren Tausend Franken berappen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Hundekursleiterin hat es ans Bundesgericht weitergezogen. (sda)