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Region (LiZ)
Zürich
Ein 63-Jähriger hat zusammen mit einem Freund Onlineshops betrieben. 292 Kunden haben die beiden um ihr Geld gebracht. Der Vielredner verwirrte mit neuen Zahlen vor Gericht. Die Oberrichter konnte er nicht überzeugen.
Er sei sicher, dass es mit dem Freispruch klappen werde. Vor der Verhandlung redet der 63-Jährige auf seinen Pflichtverteidiger ein, als ob er ihn für sein Plädoyer motivieren müsste wie ein Coach. Als Geheimwaffe hat der Beschuldigte mehrere Seiten mit Zahlen mitgebracht. Zahlen, die beweisen sollen, dass es nicht sein Fehler war, dass fast 300 Personen um ihr Geld gebracht wurden.
Wie schon an der erstinstanzlichen Verhandlung in Horgen schiebt er die Schuld am Obergericht dem Geschäftsführer seiner Firma in Deutschland zu. Akribisch erklärt er den Richtern die Zahlen, die «Wachtmeister G.» zusammengestellt habe. Sie sollen zeigen, dass der Geschäftsführer rund 50 000 Franken abgezweigt hatte, was zu Engpässen bei den Finanzen führte.
Das System ist nicht einfach. Der Beschuldigte führte die Onlinegeschäfte für Werkzeug und Elektronisches von seinem damaligen Wohnort in Horgen aus. Vor Ort half ihm ein Freund. Bestellt haben die beiden die Ware bei diversen Händlern in Deutschland. Diese lieferten an die Firma des Beschuldigten, die sich im nördlichen Nachbarland befand. Daraufhin wurde die Ware an die Kunden geliefert. Wer bestellen wollte, musste im Voraus bezahlen.
Dem 63-Jährigen wird vorgeworfen, dass er das Geld der Kunden auch für private Zwecke benutzte. Vor allem aber habe er gewusst, dass sein Geschäftsmodell nicht funktioniert, und somit eventualvorsätzlich gehandelt. Da er mit den über 55 000 Franken der Kunden auch seinen – bescheidenen – Lebensunterhalt in den Jahren 2014 und 2015 verdiente, verurteilte das Bezirksgericht Horgen den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Darin enthalten waren auch vier Monate wegen einer Urkundenfälschung. Weil er zudem einen Kunden per Mail beschimpft hatte, setzte es eine bedingte Geldstrafe von 10 mal 30 Franken ab.
Aus dem Onlinegeschäft sei er definitiv ausgestiegen, versichert der Beschuldigte den Oberrichtern. Gegen die grossen Konzerne habe man da keine Chance. Er hat ein interessantes neues Betätigungsfeld gefunden: In Brasilien vermittle er Immobilien und Grundstücke. Er glaubt daran, eine Goldmine gefunden zu haben. Und muss dafür nicht mal nach Brasilien ziehen, er könne alles von hier aus erledigen. Sein altes Geschäftsmodell mit den Onlineshops habe ja nie funktioniert, hält ihm der Gerichtspräsident vor. «Das weise ich zurück», einer seiner häufigsten Aussprüche an diesem Nachmittag. Funktioniert habe es bloss nicht, weil in Deutschland Geld abgeflossen sei.
Wieso er denn im Impressum andere Personen als Geschäftsführer angegeben habe, will der Richter wissen. «Das musste ich wegen der Hater tun», meint er. Es gebe Leute, die wegen 50 Franken alle Onlinehändler ermorden wollten. Er habe seinen Namen schützen müssen. Dass dieser bereits negativ konnotiert war – so wurde etwa im Konsumentenmagazin «K-Tipp» vor ihm gewarnt –, sei nicht der Grund, warum er etwa seine Putzfrau als Geschäftsführerin angegeben habe. Er habe nie die Absicht gehabt, jemanden um sein Geld zu bringen. Sein Verteidiger meint, man dürfe seinen Mandanten vielleicht einen Spinner nennen, aber keinen Betrüger.
Bei den Oberrichtern findet der 63-Jährige ebenso wenig Gehör wie in Horgen. Hätte der Partner in Deutschland tatsächlich so viel Geld abgezweigt, wäre er sicher früher tätig geworden, halten ihm die Richter vor. Er habe durch mehrere Lügen die Kunden getäuscht. Kaum habe er Probleme bekommen, habe er einfach einen neuen Shop aufgemacht. Funktioniert habe keiner richtig. Ihm sei also bewusst gewesen, dass er den Kunden die Ware nicht liefern könne. Der 63-Jährige protestiert lautstark, doch der Gerichtspräsident weist ihn zurecht: «Sie schweigen jetzt.» So bleibt es bei einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und der Geldstrafe von 10 mal 30 Franken. Es bleibt noch der Gang ans Bundesgericht. Davon hat der Beschuldigte schon vor der Verhandlung gesprochen.