Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Gegner des Projekts erneut auflaufen lassen. Auch die nachträglich eingereichte Beschwerde gegen die kommunale Abstimmung hat das Gericht abgewiesen.
Die Stadion-Gegner kritisierten in ihrem Stimmrechtsrekurs hauptsächlich die Abstimmungszeitung. In dieser sei nicht gestanden, dass in einem der beiden Hochhäuser eine Schule eingerichtet werde. Ihrer Meinung nach hätte dies aber zwingend erwähnt werden müssen.
Die Hardturm-Abstimmung vom September 2020 sei deshalb für ungültig zu erklären, forderten sie. Der Bezirksrat und nun auch das Verwaltungsgericht sind jedoch anderer Meinung.
Die Abstimmungszeitung sei korrekt, hält das Verwaltungsgericht in seinem Urteil fest. Die geplante Schule sei kein wichtiges Element für die Entscheidungsfindung gewesen. Dass die Schule unerwähnt blieb, ist gemäss Gericht «keine erhebliche Unregelmässigkeit».
Vor allem nicht angesichts des grossen Stimmenunterschieds bei der Abstimmung, schreibt das Verwaltungsgericht weiter. Das Stadtzürcher Stimmvolk hatte die Vorlage mit einem deutlichen Ja-Stimmenanteil von 59,1 Prozent angenommen.
Das Verwaltungsgerichtsurteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Stadion-Gegner können sich noch vor Bundesgericht gegen das Projekt wehren.
Bereits mit einer früheren Beschwerde war ein anderer Stadion-Gegner beim Bezirksrat und schliesslich beim Verwaltungsgericht abgeblitzt. Er hatte schon vor der Abstimmung kritisiert, dass die Abstimmungszeitung zu wenig auf die Sicherheitsaspekte eingehe.
Die Abstimmung müsse abgesagt und die Abstimmungszeitung ergänzt werden, forderte er damals. Nachdem der Bezirksrat die Beschwerde abgewiesen hatte, fand die Abstimmung statt.
Bis der Ball im Stadion rollt, dürfte es angesichts der Klagefreudigkeit der Gegner wohl noch einige Zeit dauern. Erst wenn die Stimmrechtsbeschwerden erledigt sind, kann der Regierungsrat den Gestaltungsplan festsetzen. Gegen diesen kann dann ebenfalls wieder bis vor Bundesgericht rekurriert werden.
Erst wenn der Gestaltungsplan rechtskräftig ist, gibt es eine Baubewilligung. Und auch diese kann natürlich wieder angefochten werden, ebenfalls bis vor Bundesgericht.
Das geplante Stadion-Projekt «Ensemble» umfasst ein Fussballstadion für 18'000 Zuschauerinnen und Zuschauer, eine Genossenschaftssiedlung mit gemeinnützigen Wohnungen und zwei Hochhäuser, eines davon mit städtischer Primar- und Sekundarschule.