Wegen der Chemikalien im Boden des Rapidplatzes will die Stadt diesen nicht übernehmen – aus gutem Grund.
Im Streit zwischen der Stadt Dietikon und der Halter AG sind die Fronten verhärtet. Die Baufirma mit Sitz in Zürich wirft Dietikon vor, die Übertragung der Westhälfte des Rapidplatzes ins öffentliche Eigentum zu verschleppen. Stadtpräsident Otto Müller hingegen verweist auf Altlasten im Boden des Platzes, die für die Stadt ein hohes finanzielles Risiko darstellten. Eine Übernahme für die Stadt sei mit der bestehenden vertraglichen Regelung zum Umgang mit diesen Altlasten nicht annehmbar.
Mit der Aussage des Stadtpräsidenten konfrontiert sagt Mario Ercolani, Gesamtprojektleiter Limmatfeld der Halter AG: «Es existiert im Bereich Weissdornhof/Rapidplatz noch eine unbedenkliche Restbelastung mit Tetrachlorethen.» Diese könne jedoch gemäss Verfügung des kantonalen Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) im Boden belassen werden. Bei der Planung des Rapidplatzes und des Weissdornhofes – dem Gebäude am nördlichen Ende des Platzes – wurde laut Ercolani gemäss kantonalen Auflagen ein Sanierungskonzept erarbeitet. Das Konzept sei im Mai 2012 vom AWEL bewilligt und nach Umsetzung entsprechender Massnahmen abgenommen worden. «Zu diesen Massnahmen gehört etwa die Beobachtung der PER-Werte im Grundwasser», sagt Ercolani. Diese Werte seien seit Beginn der Beobachtung zurückgegangen, ein künftiger Anstieg sei unwahrscheinlich.
Laut Ercolani hat es wegen der Altlasten keine Neuverhandlungen mit der Stadt gegeben. Massgebend für die Übertragung des Platzes sei nach wie vor der öffentlich-rechtliche Vertrag von 2005 zwischen der Halter AG und Dietikon respektive dessen angepasste Version aus dem Jahr 2009. «Darin ist die Übernahme des gesamten Rapidplatzes durch die Stadt verbindlich vereinbart», hält der Projektleiter fest. Es gebe in Bezug auf Altlasten keine Vorbehalte in diesem Vertrag. Da es sich bei Altlastensanierungen um eine kantonale Auflage handle, seien die Vertragspartner davon ausgegangen, dass dafür das vom Kanton bewilligte Sanierungskonzept massgebend sei.
«Die Stadt hat diesbezüglich auch nie Bedenken geäussert», sagt Ercolani. Aus den aktuellen Äusserungen des Stadtpräsidenten schliesse er jedoch, dass Dietikon mit dem vom AWEL bewilligten Sanierungskonzept nicht zufrieden sei. «Allerdings kann das die Halter AG nur schwer nachvollziehen», sagt Ercolani. Zumal die Stadt keine Folgekosten zu befürchten habe.
Dies sieht die Stadt anders. Wie Stadtschreiberin Karin Hauser auf Anfrage schriftlich mitteilt, sei aufgrund der Geschichte des Standortes «grosse Vorsicht geboten». Es handle sich finanziell zwar um ein Eventualrisiko, das sich zurzeit nicht beziffern lasse. Der Stadtrat müsse aber in erster Linie das öffentliche Interesse wahren, dies zeigten Beispiele anderer Standorte in Dietikon — «insbesondere das ehemalige Schellenareal». Dort habe das AWEL innert kürzester Zeit eine Umklassierung verfügt und damit «eine kostspielige Sanierungspflicht» angeordnet.
Die Stadt, so Hauser, werde die zweite Hälfte des Rapidplatzes übernehmen, sobald die vertragliche Regelung bezüglich der Altlasten angepasst werde. «Der Stadtpräsident hat der Halter AG am 4. Mai diesbezüglich eine aussergerichtliche Einigung vorgeschlagen.» Diese sei von der Baufirma abgelehnt worden. Der Vorschlag hätte eine Einstellung des Gerichtsverfahrens bedingt, welches die Halter AG mit einer Klage gegen die Stadt Ende März beim kantonalen Verwaltungsgericht in Gang gesetzt hatte. Aufgrund dieses laufenden Verfahrens wird sich die Stadt zum Sachverhalt auch nicht mehr weiter äussern, heisst es in der schriftlichen Stellungnahme weiter.
Ein Blick auf den online verfügbaren Katasterplan des AWEL zeigt: Der Boden unter dem Rapidplatz wird zurzeit zwar nicht als sanierungs-, aber als überwachungsbedürftig eingestuft. Ob der Platz in dieser Kategorie bleibt, ist ungewiss. In der Bewilligung, in der das AWEL die Übertragung des Platzes an die Stadt absegnet und die der Limmattaler Zeitung vorliegt, spricht das Amt von einer Neubeurteilung. Diese solle erfolgen, sobald ein Schlussbericht zur «Dekontamination und den Nachsorgemassnahmen» vorliege.