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Region (LiZ)
Limmattal
Ein Mann kollidierte in Oberengstringen im Vollrausch gleich mit vier parkierten Autos. Die Polizei mass nach der Festnahme 2,85 Promille Alkohol im Blut des Unfallverursachers. Nun muss er sich einer stationären Entzugstherapie unterziehen.
Es war eine Stunde nach Mitternacht, als sich am 12. Juni 2013 an der Zürcherstrasse in Oberengstringen ein spektakulärer Verkehrsunfall ereignete. Der Lenker eines Sportwagens der Marke Jaguar verlor die Herrschaft über das Fahrzeug und krachte hintereinander in vier parkierte Autos. Trotz des beträchtlichen Sachschadens setzte er die Fahrt fort. Bis an die Talstrasse, wo sich der völlig demolierte Jaguar plötzlich nicht mehr fortbewegte.
Kurz darauf nahm die Polizei den Unfallverursacher fest. Wie eine Blutprobe ergab, hatte der Limmattaler mindestens 2,85 Promille Alkohol im Blut.
Immer wieder Blaufahrten
Diese Woche musste sich der heute 38-jährige Schweizer wegen mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, Vereitelung, Verletzung von Verkehrsregeln, pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall sowie Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Der Grund für den Zürcher Gerichtsstand lag in der Tatsache, dass der Sozialhilfeempfänger bereits im Januar 2013 in Zürich mit dem fraglichen Jaguar herumgefahren und von der Polizei mit über zwei Promille Alkohol im Blut erwischt worden war.
Während der Untersuchung gab der bereits einschlägig Vorbestrafte zu, dass er als leidenschaftlicher Autofan immer wieder mit dem Sportwagen seiner Freundin unterwegs gewesen sei — trotz des längst entzogenen Führerausweises. Vor Gericht hinterliess der Beschuldigte aber einen erstaunlich positiven Eindruck. So zeigte er sich bei den Blaufahrten einsichtig und reumütig. «Es war unter aller Sau, was ich den Leuten mit meinem Verhalten zugemutet habe», erklärte er. Es hätte ja ein Kind über die Strasse rennen können, sagte er und verwies auf seinen eigenen Sohn.
In einem Punkt zeigte er sich mit der Anklage aber nicht einverstanden. So habe er nach dem Unfall nicht das Weite suchen wollen. Sein Fahrzeug sei vielmehr nicht mehr lenkbar gewesen und von alleine weitergerollt, erinnerte er sich zurück. Ansonsten zeigte er sich geständig und erklärte sich bereit, im Rahmen einer Therapie dem Alkohol endgültig abzuschwören.
In rechtlicher Hinsicht lag ein einfacher Fall vor. Während die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten verlangte, setzte sich die Verteidigung infolge eines Teilfreispruchs von den Vorwürfen der Vereitelung sowie Fahrerflucht für eine achtmonatige Freiheitsstrafe ein. Entscheidend war aber, dass sich beide Seiten über den Aufschub des Strafvollzugs zugunsten einer stationären Suchtbehandlung einig waren.
Das Gericht kam zu umfassenden Schuldsprüchen, da es dem Blaufahrer das selbstständige Wegrollen des Fahrzeugs nicht abkaufte. Dies führte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie zu einer Busse von 500 Franken. Doch auch dem Einzelrichter war klar, dass die Behandlung der Alkoholsucht im Vordergrund stand.
Er ordnete deshalb den Aufschub der Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme an. «Sie dürfen künftig weder Autofahren noch Alkohol trinken», schärfte er dem Mann zum Schluss ein und riet ihm an, die Therapie erfolgreich zu bestehen.