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Ist das die Auffassung von Naturschutz?

Bütler Bütler
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Bild: Bütler Bütler

Bild: Bütler Bütler

(chm)

Es gibt in unseren Breitengraden einige invasive Neophyten. Das sind nicht-einheimische Pflanzen, die sich in unserer Natur auf Kosten einheimischer Arten effizient ausbreiten. Dazu gehört unter anderem auch der Kirschlorbeer. Er ist ursprünglich in Asien beheimatet und man sieht ihn leider in unseren Gärten häufig als Zier- oder Heckenpflanze.

Der Strauch wird meist einmal im Jahr geschnitten, damit er nicht zu gross wird. Das ergibt schnell einige Kubikmeter Material. Wenn nun der Gartenbesitzer seine Hecke schneidet, ist das Entsorgen des Schnittgutes sehr wichtig. Richtigerweise sollte das Material in die Kehrichtverbrennungsanlage gebracht werden. Alternativ kommt auch eine Kompostieranlage mit Hygienisierung oder eine Vergärungsanlage in Frage.

Was aber gar nicht geht, ist die illegale Ablagerung am Waldrand!!! So geschehen irgendwann in den letzten 3 Wochen auf dem Rietenberg.

Was muss in einem Menschen vorgehen, der solches tut? Der oder die Übeltäter dürfen ihr Material wieder abholen und, wie oben beschrieben, entsorgen. Das wäre dann richtig. Danke