Nachträgliche Bewilligungen für Ruhetagsarbeiten beim FHNW-Campus waren widerrechtlich, sagt das Kantonsgericht Baselland.
Die Gewerkschaft Unia hat Recht erhalten. Das Baselbieter Kantonsgericht hiess ihre Beschwerde gut, wonach das Amt für Wirtschaft und Arbeit (Kiga) keine nachträglichen Sonderbewilligungen für den Tag der Arbeit hätte erteilen dürfen.
Rückblende: Im Frühjahr 2018 stand der Abschluss der Bauarbeiten für den Campus der Fachhochschule in Muttenz bevor. Die Generalunternehmerin HRS stand unter Zeitdruck. Am 26. April fragte sie das Kiga, ob am arbeitsfreien 1. Mai acht Handwerksbetriebe «unvorhergesehene Probleme» auf dem Bau beheben dürften. Das Kiga bot kurzfristig Hand, verlangte jedoch, dass stellvertretend eine der Firmen formell um eine Arbeitsbewilligung ersuche.
HRS nahm das Entgegenkommen des Kiga als Blankoschein: Am fraglichen Tag waren 193 Arbeiter von 21 verschiedenen Firmen am Bau tätig. Allerdings verzichteten auch die Arbeitsmarktkontrolleure der AMKB auf die 1. Mai-Demo und nahmen stattdessen die Personalien auf der Baustelle auf.
Das Kiga hatte A gesagt und sah sich nach der Intervention der AMKB gezwungen, nun auch B zu sagen: Es forderte die HRS auf, alle weiteren Betriebe müssten nachträglich um Ausnahmebewilligungen ersuchen – und bewilligte diese auf dem schnellen Dienstweg.
Dagegen intervenierte die Unia, zunächst vergeblich bei der Baselbieter Regierung, dann erfolgreich beim Kantonsgericht. Wirkliche Konsequenzen hat das Urteil nicht, das Haus ist gebaut. Ausser das Kiga zieht die Lehre daraus, dass einem chronisch unter Zeitdruck stehendem Generalunternehmer vielleicht nicht alles geglaubt werden sollte.