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Wegen des Coronavirus holte Paul Bossert seine demente Frau nach Hause. Die Heimleitung sieht jetzt das Vertrauensverhältnis gestört. Zurückkehren kann die Frau nicht mehr.
Am 2. Mai holte der Basler Paul Bossert seine demente Ehefrau aus dem Alters- und Pflegeheim Schlossacker in Binningen ab – und brachte sie nicht mehr zurück. Der 82-Jährige wirft dem Personal Vernachlässigung vor und betreut seine Frau seither zu Hause. Jetzt hat ihm die Stiftung Alters- und Pflegeheime Binningen mitgeteilt, es künde den Heimvertrag per Ende Juni.
Imre Emmerth, Präsident des Stiftungsrats, schreibt Bossert, man gehe davon aus, dass er «nicht mehr zwingend auf einen Heimplatz» angewiesen sei. «Offenbar sind Sie – zumindest in letzter Zeit – auch nicht mehr mit der Pflege zufrieden.» Man bedauere den Schritt, ohne Vertrauen sei jedoch eine «essentielle Grundlage» nicht mehr gegeben. Der Vertrag könne von Seiten Bossert früher gekündigt werden, ergänzt Emmerth. Dann würden keine weiteren Kosten anfallen.
Bossert bezichtigt die Heimleitung des «Isolationswahnsinns»: Sie setze die Coronarichtlinien zu rigide um. Ihm, der einen essenziellen Teil der Betreuungsarbeit geleistet habe, sei es wochenlang nicht mehr erlaubt gewesen, seine Frau zu sehen. «Dabei haben ein Bekannter und ich im Schnitt pro Tag rund fünf Stunden aufgewendet, haben meiner Frau zum Beispiel jeweils das Mittag- und Abendessen eingegeben.»
Bis Ostern sei die 72-Jährige auf 49.9 Kilogramm abgemagert. Bossert brachte sie ins Felix-Platter-Spital, damit sie wieder zu Kräften kommt. Nachdem man ihm versichert hat, man schaue gut zu seiner Frau, brachte er sie zurück. Doch er musste feststellen, dass sie an den Rollstuhl gegurtet wird.
Das Heim stellte sich auf den Standpunkt, es müsse das Besuchsverbot im Rahmen des Corona-Lockdowns durchsetzen. Ausnahmen könnten keine gestattet werden, auch nicht für pflegende Angehörige.
Paul Bossert sagt auf Anfrage: «Ich weiss noch immer nicht, wie es weiter geht.» Er suche ein neues Heim und erwäge, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) einzuschalten.