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Corona-Hilfe soll im neuen Jahr fortgesetzt werden, beantragt die Regierung dem Landrat.
Für die Planung der nächsten vier Jahre beschäftigte sich der Regierungsrat mit Anträgen aus dem Landrat sowie einem eigenen Budgetantrag. Die Wünsche des Landrats empfiehlt er in einer Vorlage zur Ablehnung. Den selbst formulierten Antrag jedoch will die Regierung abgesegnet sehen – und empfiehlt dem Landrat die Annahme.
Dabei handelt es sich um die Covid-19-Kulturverordnung,die auch im nächsten Jahr fortgesetzt werden soll. Dafür beantragt die Regierung die Aufstockung des nächstjährigen Budgets um 2,83 Millionen Franken. Um die Finanzierung sicherstellen zu können, seien «kantonale Mittel in derselben Höhe notwendig, wie sie vom Bund zur Verfügung gestellt werden.» Dem Kanton Baselland stehen vom Bund für 2021 nach Verteilschlüssel 2,79 Millionen Franken zur Verfügung. Dieser Betrag und der zusätzlich geschaffene Personalaufwand ergeben die beantragten 2,83 Millionen.
Die Anträge von Mitgliedern des Landrats empfiehlt der Regierungsrat derweil allesamt zur Ablehnung. Auch in diesen ist die Kultur ein Thema: So hat SP-Landrat Roman Brunner eine Budget-Aufstockung von 50'000 Franken für die Unterstützung bildender Kunst mit zusätzlichen Ankäufen und Projektgeldern als Covid-19-Sofortmassnahme gefordert.
SP-Landrätin Miriam Locher hat für die Schaffung einer LGBT-Anlaufstelle 150'000 Franken beantragt. Mit der Begründung, die zuständigen Stellen im Kanton würden sich ad hoc mit dem Anliegen beschäftigen, beantragt die Regierung auch hier eine Ablehnung.
So auch bei den beiden Anträgen von SP-Landrat Ernst Schürch: Er wollte den Sachaufwand für Lehrmittel an Sekundarschulen um 900'000 Franken und an Primarschulen um 400'000 Franken erhöhen. Die Begründung für die Ablehnung der Regierung lautete hier: Der geplante Aufwand sei ausreichend – auch sei das Budget weder in der Sekundarstufe noch in der Primarstufe überschritten worden. Von einer Budgetierung auf Vorrat wolle man daher absehen.