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Die Nachfolgerin der zentralen Arbeitsmarktkontrolle (ZAK), die «Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe» (AMKB) hat sich nicht vertragsgemäss organisiert.
Im Januar kam das Aufatmen: Die skandalträchtige, mit der Schwarzarbeitskotrolle beauftragte Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) wurde durch eine neue Organisation ersetzt, die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB). Der Leistungsauftrag des Kantons Baselland an die AMKB schien professioneller abgefasst als jener mit der ZAK. Gegen diese laufen Untersuchungen durch die Baselbieter Staatsanwaltschaft, die Revisionsstelle KPMG und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Bund, Seco).
Zudem werden in der neuen AMKB verschiedene Aufgaben zentral zusammengefasst, die früher auf die ZAK und deren Parallelorganisation Zentrale Paritätische Kontrollstelle (ZPK) verteilt waren. Die Aufbauarbeiten für die AMKB sollten bis zu 30. April abgeschlossen sein, teilte der Kanton damals mit.
Bezüglich der Rückforderung für die zu tiefe Zahl an Kontrollen im Jahr 2014 konnten sich der Kanton und die ZAK nur darauf einigen, das Kantonsgericht anzurufen. Der Regierungsrat hatte im Dezember 2015 errechnet, dass die ZAK 380 000 Franken zurückzahlen müsse.
Allerdings hatte die ZAK die Geschäfte nicht selbst geführt, sondern an die AMS AG weiter delegiert. Weiter teilt Rolf Wirz, Sprecher der Volkswirtschaftsdirektion mit, die AMKB sei aktiv gestartet. Der Austausch auf operativer Ebene zwischen AMKB und und dem Kantonalen Amt für Industrie und Arbeit (Kiga) funktioniere gut.
Die bz hat die AMKB-Co-Präsidenten Sascha Haltinner (Unia) und Markus Meier (Wirtschaftskammer) angefragt, ob die die AMKB eigene Büroräume, Fahrzeuge, Mobiliar, Computer etc. habe, welches ist die reale AMKB-Adresse sei und ob die Beziehungen zur AMS, die bis Ende April gelöst sein sollten, beendet wurde. Die Fragen wurden gestern nicht beantwortet.
Selbst für eine Briefkastenfirma zu schäbig. Diesen Eindruck vermittelt der Briefkasten an der im Handelsregister angegebenen AMKB-Adresse «c/o Gewerkschaftsbund Baselland, Fischmarkt 13» in Liestal. Eine AMKB-Website gibt es nicht. Auch einen eigenen Telefonbucheintrag sucht man vergebens. Unter «Arbeitsmarktkontrolle» lebt dagegen die alte ZAK als Telefonnummer an der Grammetstrasse 16 weiter.
Ein Anruf führt zur Ansage, das Gespräch könne zwecks Qualitätskontrolle aufgenommen werden, und dann zur Mailbox einer ZPK-Mitarbeiterin. Und notabene ist Grammetstrasse 16 die Adresse jener AMS Arbeitsmarkt-Services AG – einer Tochter der Wirtschaftskammer Baselland –, an welche die ZAK unerlaubterweise den Leistungsauftrag des Kantons weitergab.
Ist also die AMKB ein potemkinsches Dorf, hinter dessen Kulissen teilweise illegale Strukturen weiter funktionieren? Dies möchte sinngemäss die Landrätin Kathrin Schweizer (SP, Muttenz) wissen, die morgen zwei Interpellationen einreicht. Die eine betrifft die ZAK-Bewältigung, die andere die AMKB.
So fragt sie: «Hat die AMKB bis zum heutigen Tage neue, von der AMS Arbeitsmarkt-Services AG unabhängige Büroräumlichkeiten bezogen, zumal die hierfür gewährte Übergangsfrist per 30.04.2017 ablief?» Ebenso möchte sie wissen, ob die AMKB eigene Infrastrukturen, eine eigene Geschäftsführung und eigenes Personal hat, das nicht auch noch für andere Organisationen arbeitet.
Ob die Leistungsvereinbarung vom 12. Januar gegen das geltende Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) verstossen habe, fragt Schweizer. Gemäss GSA müsse das Kontrollorgan im Handelsregister eingetragen sein. Die AMKB sei jedoch erst am nach Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung, im Handelsregister eingetragen worden.
Mag man dies als Formfehler entschuldigen, so wird’s bei den Aufgaben der ZPK, welche die AMKB übernehmen soll, substanziell: Gemäss verschiedener Gesamtarbeitsverträge (GAV) darf nur die ZPK deren Einhaltung überwachen.
Damit sie diese Aufgabe an die AMKB übertragen könnte, müsste man die entsprechenden GAV ändern. «Ist die Delegation der ZPK-Kontrolltätigkeit an die AMKB überhaupt rechtsgültig?», fragt Schweizer, und ob die in diesem Konstrukt erfolgten Kontrollen rechtskonform seien.
Zudem stösst sich Schweizer daran, dass der Leistungsauftrag dem gemäss Handelsregister nicht gewinnorientierten Verein einen Gewinn in der Höhe von 35 Prozent der Kantonsbeiträge (1,1 Millionen), – also 385 000 Franken – erlaubt und will wissen, ob es eine Vereinbarung über dessen Verwendung gebe. Apropos Geld: Ihr ist aufgefallen, dass für jenen Aufgabenbereich, den die AMKB von der ZAK übernahm, der Kanton ursprünglich 325 000 Franken pro Jahr budgetiert hatte. Im Leistungsvertrag wurde dies auf 450 000 Franken erhöht. Nun hat der Landrat am 15. Juni einen Nachtragskredit nicht über die Differenz von 125 000, sondern über 193 000 Franken genehmigt.
Weiter wirft die SP-Parlamentarierin die Frage der Interessenkonflikte auf, die bereits bei den Vorgängerorganisationen bestanden: Kann beispielsweise AMKB-Co-Präsident Markus Meier seine Rolle als stellvertretender Wirtschaftskammerpräsident zurückstellen, wenn man eine Firma sanktionieren muss, die Mitglied der Wirtschaftskammer ist? «Verfügt der Kanton über eine schriftliche Richtlinie und Garantien, mit denen Interessenkonflikte ausgeschlossen werden können?»
«Die Regierung steht in der Verantwortung», erklärt Schweizer gegenüber der bz, «denn sie macht die Leistungsverträge. Ich habe aber den Eindruck, dass sie dann zu wenig hinschaut.»