Neues Jagdgesetz
Baselbieter Verbot naht: Hunde sollen Füchse nicht aus ihrem Bau jagen dürfen

Der Kanton Baselland steht kurz vor dem Verbot der sogenannten Baujagd. In erster Lesung des neuen Jagdgesetzes gewichtete der Landrat den Tierschutz höher als den Nutzen dieser traditionellen Jagdart. Dringt ein Hund in einen Fuchsbau ein, können sich beide Tiere schwer verletzen.

Michael Nittnaus
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Bei der Jagd im Wald soll im Baselbiet künftig der Tierschutz höher gewichtet werden. (Symbolbild)

Bei der Jagd im Wald soll im Baselbiet künftig der Tierschutz höher gewichtet werden. (Symbolbild)

SEVERIN BIGLER

«Bei der Tollwutplage vor 40 Jahren waren wir noch froh über die Baujagd», rief SVP-Landrat Markus Meier in den Saal. Doch letzten Endes liess sich eine Landratsmehrheit davon nicht umstimmen. Mit 45 Nein- zu 35 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen lehnte das Parlament gestern Donnerstag den Antrag von Meiers Fraktionskollege Markus Graf ab. Der Maispracher Bauer wollte das von der vorberatenden Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) beschlossene grundsätzliche Verbot der Jagd mit Hunden unter dem Boden kippen.

Nach der ersten Lesung der Totalrevision des Baselbieter Jagdgesetzes sieht es also danach aus, dass eine traditionsreiche Jagdart verboten wird. Bei der Baujagd werden speziell ausgebildete «Erdhunde» wie Dackel oder Terrier eingesetzt. Sie dringen in den Bau von Füchsen oder Dachsen ein, damit diese ihr Versteck verlassen und vom Jäger beim Herauskommen erlegt werden können.

Im Fuchsbau können Hunde schwer verletzt werden

«Die Baujagd ist besonders brutal und bedeutet je nach Verlauf grosses Leiden nicht nur für den Fuchs, sondern auch für den Hund», sagte Jacqueline Wunderer und zeigte damit, dass die SVP keineswegs geschlossen hinter den Jägern stand. Der Dachverband der kantonalen Jagdgesellschaften, Jagd Baselland, hatte sich nämlich am vergangenen Dienstag mit einem offenen Brief an sämtliche Landrätinnen und Landräte gewandt, um für den Erhalt der Baujagd zu werben. Das Schreiben, das der bz vorliegt, argumentiert, dass die Baujagd zwar nur noch selten praktiziert werde, sie aber unerlässlich sei, um den teils hohen Fuchsbeständen, aber auch Wildkrankheiten wie Tollwut, Fuchsräude oder Staupe Herr zu werden.

Ein anderes Argument kam im Rat gar nicht zur Sprache: Ein Verbot wäre laut den Jägern nicht umsetzbar, da auch auf der «lauten Jagd», also der Treibjagd, Erdhunde eingesetzt würden, die aufgrund ihrer natürlichen Veranlagung Fuchsbauten aufsuchen könnten. Diese Hunderassen seien für die Jäger unverzichtbar. Im Plenum überzeugte das Argument des Tierschutzes mehr, zumal eine Klausel Ausnahmen ermöglichen soll.

Treibjagd muss signalisiert werden

Ebenfalls erfolglos blieb der zweite Antrag Grafs, wonach entgegen der VGK-Haltung kein Tierschutzvertreter in der Kommission für Wildtiere und Jagd Einsitz nehmen sollte. Dafür gab es 57 Ja- bei 28 Nein-Stimmen und einer Enthaltung für Grafs dritten Antrag: Die Jagdtage der lauten Jagd müssen nun doch nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Es genügt, wenn die betroffenen Gemeinden informiert und die Jagdgebiete signalisiert werden. Besiegelt werden diese Beschlüsse in zwei Wochen. Dann findet die zweite Lesung statt.