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Am Strafgericht in Muttenz wurde das Urteil im Prozess gegen die einstige Kassierin der Katholischen Kirchgemeinde Grellingen und der CVP Baselland verkündet. Das Dreiergericht sprach sie wegen mehrfacher Veruntreuung und Urkundenfälschung schuldig.
«Die kriminelle Energie war gross. Sie zeigte keine Einsicht und keine Reue», sagte Gerichtspräsidentin Irene Laeuchli am Mittwochmorgen im Strafgerichtssaal in Muttenz über die Beschuldigte. Das Dreiergericht verurteilte die ehemalige Kassierin der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Grellingen und der CVP Baselland zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die heute 49-Jährige rund 400'000 Franken von der Grellinger Kirchgemeinde und der Baselbieter CVP unrechtmässig auf ihre eigenen Konti überwiesen hatte. Ebenso habe sie verschiedene Dokumente gefälscht, um ihre Taten zu vertuschen. Die Beschuldigte wurde wegen mehrfacher Veruntreuung und mehrfacher Urkundenfälschung schuldig gesprochen.
Sowohl bei der Kirchgemeinde als auch bei der CVP amtete die Angeklagte einst als Kassierin und war in dieser Funktion berechtigt, in Eigenregie Zahlungen auszulösen. Die Kirchgemeinde wurde in den Jahren 2017 und 2018 um 316'000 Franken, die CVP um 90'000 Franken geschädigt. Mit dem Geld finanzierte die Grellingerin einen Country-Saloon, den sie gemeinsam mit einer Kollegin im hinteren Laufental führte.
Dass das Geld auf ihre Konti floss, bestritt die Beschuldigte nicht. Die Transaktionen seien jedoch nicht unrechtmässig geschehen. Im Fall der Kirchgemeinde sei von der Kirchgemeindepräsidentin ein «stilles Darlehen» an die Kollegin der Angeklagten, mit der sie den Saloon betrieb, gewährt worden.
«Das ist unglaubwürdig. Die Kirchgemeindepräsidentin hatte keinerlei Interesse an einem solchen Darlehen»,
sagte Gerichtspräsidentin Laeuchli. Während der Verhandlungen in der vergangenen Woche sprach der Anwalt der Beschuldigten zudem davon, dass ein Trojaner für die Überweisungen verantwortlich sei. Dazu meinte die Gerichtspräsidentin: «Dieser Erklärungsversuch ist völlig abstrus. Wäre ein Hacker am Werk gewesen, wäre das Geld nur in seine Tasche geflossen.»
Vom Vorwurf der falschen Anschuldigung gegen die Präsidentin der Katholischen Kirchgemeinde Grellingen sprach das Gericht die Beschuldigte jedoch frei. «Es ging ihr hier vor allem darum, ihre eigene Haut zu retten. Die Absicht, eine Strafverfolgung herbeizuführen, sehen wir nicht», erklärte Laeuchli. Strafmildernd wirkte der Umstand, dass die Angeklagte der Kirchgemeinde und der CVP mittlerweile die gesamte Summe zurückbezahlt hat. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, da man der Beschuldigten «eine gute Prognose» ausstelle.
Mit der bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten liegt das Strafmass deutlich unter der Forderung der Baselbieter Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt János Fábián hatte für die Angeklagte eine Strafe von zweieinhalb Jahren, davon sechs Monate unbedingt, gefordert. Das Urteil des Strafgerichts bezeichnet er im Anschluss an die Urteilsverkündung vor dem Gerichtsgebäude als «mild». Er könne jedoch damit leben und werde das Urteil «mit höchster Wahrscheinlichkeit» nicht weiterziehen.
Eine Reaktion der Angeklagten auf das Urteil des Baselbieter Strafgerichts blieb aus: Sie legte im Vorfeld ein Arztzeugnis vor, das sie von der Urteilsverkündung dispensierte. Auch ihr Anwalt, der Zürcher Theodor Seitz, war nicht ins Baselbiet gefahren. Er liess sich von einem Kollegen vertreten. Dieser sagte nach der Urteilsverkündung, dass man mit der Mandantin besprechen werde, ob man das Urteil weiterziehe.