Tierschützer hatten Nationalratspräsident Andreas Aebi angezeigt, weil er nicht einschritt, als vor seinen Augen ein Stier am Nasenring gezogen wurde. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren jedoch ein: Es handle sich um ein übliches Vorgehen.
Andreas Aebi hat ein lautes Hobby. Der Nationalratspräsident ist auch als Gantrufer an Zuchtvieh-Auktionen tätig, etwa am 11. August in Langenbruck. Dieser Einsatz brachte ihm Ärger ein.
Im November zeigten Tierschützer den SVP-Politiker an. Der Vorwurf: Er sei nicht eingeschritten, als vor seinen Augen ein Muni gequält wurde. Doch die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Aebi mittlerweile eingestellt. Das schreibt sie auf Anfrage der bz:
«Im Rahmen einer Vorprüfung der in der Anzeige erhobenen Vorwürfe ist die Staatsanwaltschaft zum Ergebnis gelangt, dass offensichtlich kein Straftatbestand erfüllt worden ist.»
Es sei eine Nichtanhandnahme-Verfügung erlassen worden. «Diese ist inzwischen in Rechtskraft erwachsen.»
Als Gantrufer ist es Aebis Aufgabe, die vorgeführten Tiere zu beschreiben und Gebote einzuholen. Er ist jeweils nur wenige Meter vom Geschehen in der Arena entfernt. Bei der Auktion vom 11. August in Langenbruck wurde ein Muni ziemlich rabiat am Nasenring durch die Arena gezerrt. Das ist auf Aufnahmen zu sehen, welche Telebasel ausgestrahlt hat in einem ebenfalls bereits im August ausgestrahlten Beitrag zur Viehschau.
Diese Art der Behandlung von Stieren ist aber offenbar üblich. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Beurteilung auf ein Merkblatt zum Umgang mit Stieren der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte vom 1. Juni 2016. Demnach müssen Stiere, die älter als 18 Monate sind, einen Nasenring tragen. Und: Stiere über 18 Monate dürfen für einen Ortswechsel am Nasenring von einer Person zu Fuss geführt werden. «Aufgrund nachvollziehbarer Sicherheitsaspekte ist dies anlässlich einer Viehauktion gegeben», schreibt die Staatsanwaltschaft. Deshalb sei «offensichtlich kein Straftatbestand erfüllt worden» – oder anders ausgedrückt: Es fehlt die Grundlage, um ein Verfahren zu eröffnen.
Urheber der Anzeige ist die Gruppe Basel Animal Save. Vorsteher Olivier Bieli stellte sich auf den Standpunkt, das Rind sei am «invasiv an der Nasenscheidewand angebrachten Ring» durch die Arena gezogen worden und habe Schmerzen erlitten. Adressat der Strafanzeige war auch der bislang nicht namentlich bekannte Halter des Tieres.
Im Fall, dass gegen Andreas Aebi ein Strafverfahren eröffnet worden wäre, hätte die Staatsanwaltschaft seine Immunität aufheben müssen, die der Berner kraft seines Amtes geniesst. Das ist nun hinfällig.
Aebi selber sagte im November zu bz, die Anzeige sei für ihn «nicht nachvollziehbar». Er sei überzeugter Rinderzüchter und habe in diesem Feld alle notwendigen Ausbildungen:
«Ich wüsste nicht, was ich falsch gemacht haben soll.»