Stromrechnungen
Zuhause unter Strom – wie das Homeoffice die Kosten wachsen lässt

Wer mehr Zeit daheim verbringt, braucht mehr Energie. Rechnungen von Privaten sind bis acht Prozent höher.

Nora Bader
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Der Laptop ist nur einer von vielen Stromfressern im Homeoffice.

Der Laptop ist nur einer von vielen Stromfressern im Homeoffice.

Tom Werner/Getty Images

Mehr zuhause kochen, Kaffee trinken, den Laptop einstecken – das schlägt jetzt aufs Budget: Die Stromrechnungen, die dieser Tage in die Briefkästen flattern, sind vielerorts höher geworden. «Seit März 2020 stellen wir bei den Privatkunden inklusive Kleinstgewerbe in Basel-Stadt gegenüber der gleichen Vorjahresperiode coronabedingt einen Mehrverbrauch an Strom von durchschnittlich bis zu fünf Prozent fest», sagt Reto Müller, Medienverantwortlicher bei den Industriellen Werken Basel (IWB).

Bei einzelnen Kunden könne dieser Wert, gerade bei eher kleinem Verbrauch, natürlich stärker abweichen, so Müller. «Das Budget eines durchschnittlichen Basler Haushalts wird durch einen solchen Mehrverbrauch monatlich um einen tiefen, einstelligen Frankenbetrag belastet.» Über mehrere Monate kann es dann schon teurer werden.

Demgegenüber steht gemäss IWB im selben Zeitraum ein coronabedingter Rückgang des Stromverbrauchs bei den Gewerbekunden von rund vier bis acht Prozent. «Ausschlaggebend für die Veränderungen waren vor allem die Monate des Lockdowns im Frühjahr», sagt Müller.

Stromkosten für Laptop machen etwa einen Franken im Monat aus

Ähnlich tönt es bei Primeo Energie aus Münchenstein. «In unserem Schweizerischen Netzgebiet im Raum Basel ging der Absatz im Jahr 2020 im Vergleich zur gleichen Periode im Jahr 2019 bis heute im Segment Haushalte tendenziell um etwa acht Prozent hoch», sagt Dominik Baier, Mitglied der Geschäftsleitung. Bei Grosskunden sei er um die zehn Prozent gesunken, bei der Industrie ging er etwa fünf Prozent leicht nach unten. Bei den KMU werde hingegen ebenfalls eine Zunahme von etwa vier Prozent verzeichnet. Der Gesamtabsatz sei um ein Prozent zurückgegangen.

Wo und wie die Haushalte effektiv mehr Strom verbraucht haben – sei es beim Kochen, Kühlschrank, Kaffeemaschine, Homeoffice, Telekommunikation, Wärmen, Kühlen – das könne man nicht sagen, so Baier. Nur so viel: Ein Laptop benötige bei einem Einsatz von acht Stunden pro Arbeitstag im Monat ungefähr fünf Kilowattstunden Strom; dies ergibt etwa Kosten von einem Franken monatlich.

Aber was, wenn die Stromrechnung etwa aufgrund coronabedingten Jobverlusts nicht beglichen werden kann? «Bevor ein Zähler gesperrt wird, erhält ein Kunde nach der Rechnung mindestens noch drei Mahnungen, sodass dieser Prozess rund ein halbes Jahr dauert. In dieser Zeit sind wir stets im Kontakt mit dem Kunden und wir haben es in dieser Pandemiezeit auch bewusst vermieden, Härtefälle zu schaffen», so Baier.

Möglich sind bürokratische Stundungsvereinbarungen

Kulant zeigt man sich auch in Basel: «Die IWB haben bereits Mitte März mit der Basler Regierung proaktiv Hilfsmassnahmen lanciert», sagt Müller. Man komme betroffenen Kunden mit einer Verlängerung der Zahlungsfristen für bezogene Leistungen entgegen. «Profitieren davon können Kunden, die von der Coronapandemie existenziell betroffen sind und dadurch ihre Energie- und Wasserrechnung nicht fristgerecht bezahlen können.»

Kunden könnten sich bei den IWB melden. «Wir prüfen dann die Möglichkeit einer Stundungsvereinbarung unbürokratisch», sagt Müller. Bisher hätten rund 160 Kunden davon Gebrauch gemacht. «Mit dieser Massnahme konnten die IWB bisher einen Anstieg von Abstellungen der Versorgung vermeiden.»

Arbeitgeber müssten für die Mehrkosten aufkommen

Aber müsste nicht eigentlich der Arbeitgeber für diese zusätzlichen Stromkosten aufkommen – insbesondere dann, wenn er seinen Angestellten Homeoffice-Pflicht auferlegt? Die Gewerkschaft Unia sagt dazu auf Anfrage, dass sich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch auf einen Arbeitsplatz zu Hause ausdehne. Der Arbeitgeber müsse also, sofern nicht bereits vorhanden, auf seine Kosten für einen geeigneten Arbeitsplatz sorgen (ergonomischer Bürostuhl und Tisch, genügend grosser Bildschirm und so weiter) und allfällige Auslagen wie Internet oder Strom entschädigen.

Zusätzlich könne eine Entschädigungspflicht entstehen, wenn Teile der Wohnung aufgrund der Homeoffice-Pflicht umgenutzt werden müssten. Schwierig wird es nur, und da sind sich alle einig, nachzuweisen, wie hohe Stromkosten der Arbeitnehmer effektiv übernehmen müsste. Auch Spesen für Strompauschalen im Homeoffice gebe es kaum bisher.