Spesenskandal
Zwei ehemalige Spesenritter der BVB vor dem Basler Strafgericht: Es war alles so üblich

Beim Prozessauftakt am Montag musste sich die ehemalige Führungsriege der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) vor dem Strafgericht wegen mehrfacher ungenauer Geschäftsbesorgung verantworten.

Patrick Rudin
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BVB-Trams in der Innenstadt beim Marktplatz: oft wirken sie wie riesige grüne Wände.

BVB-Trams in der Innenstadt beim Marktplatz: oft wirken sie wie riesige grüne Wände.

Kenneth Nars

Da hatte der BVBär gar keine Freude: Ende 2013 stellte die Kantonale Finanzkontrolle bei den Basler Verkehrs-Betrieben vor allem in den zwei Jahren zuvor massive Verfehlungen fest, insbesondere bei den Spesen der Chefetage. Seit Montag stehen nun zwei ehemalige Kader der BVB vor dem Basler Strafgericht: Der ehemalige Verwaltungsratspräsident Martin Gudenrath und Ex-Finanzchef Franz Brunner. Angeklagt ist auch der ehemalige Direktor Jürg Baumgartner, er hat sich allerdings aus gesundheitlichen Gründen von der Hauptverhandlung dispensieren lassen.

Jürg Baumgartner, ehemaliger BVB-Direktor.

Jürg Baumgartner, ehemaliger BVB-Direktor.

Archivbild: Martin Toengi

Martin Gudenrath wird vorgeworfen, dass er damals dafür gesorgt hat, dass der im zürcherischen Ottenbach wohnhafte Direktor Jürg Baumgartner gratis eine Basler Dienstwohnung für monatlich 1570 Franken sowie einen VW Passat CC als Dienstwagen für 58'000 Franken erhalten hat. Dazu kamen rund 7000 Franken für Benzin und weitere 6000 als Fahrtkostenentschädigung, wenn Baumgartner zusätzlich sein Privatauto benutzt hat.

Als Spesen wurden über die BVB-Firmenkreditkarten die üblichen Kosten für Restaurants, Autowaschanlagen und iPhone-Zubehör abgerechnet. Gudenrath sagte am Montag vor Gericht dazu, er könne sich nicht mehr an alle Details erinnern. Die Praxis sei aber so üblich gewesen, und alle hätten davon gewusst. «Man macht etwas, von dem man eigentlich weiss, dass es nicht geht, aber man macht des trotzdem?», fragte der Gerichtspräsident dazu. Gudenrath grummelte zustimmend.

Jürg Baumgartner hatte offenbar in der Voruntersuchung detailliert ausgesagt und insbesondere Martin Gudenrath belastet, mangels Konfrontationsmöglichkeit dürfen diese Aussagen nun aber vor Gericht nicht zu Lasten der anderen beiden Männer verwendet werden. Gudenrath hingegen wollte eigentlich keine Fragen beantworten, leierte dann 25 Minuten lang einen vorbereiteten Text herunter und ging schliesslich doch noch auf die Fragen des Gerichtes ein.

Die Verteidiger kritisierten, die Staatsanwaltschaft habe einseitig ermittelt und einfach die Behauptungen der BVB übernommen. Ein offensichtliches Ärgernis scheint auch die Tatsache zu sein, dass das Strafverfahren gegen Ex-Vizedirektor Georg Vischer eingestellt worden ist.

Freiheiten gab es auch bei Überzeiten: Bei Kantonsangestellten verfallen eigentlich Überstunden jeweils am Monatsende, wenn der Saldo 80 Stunden übersteigt, Baumgartner hingegen liess sich mit dem Segen von Gudenrat im September 2013 insgesamt 39'900 Franken für Überstunden auszahlen. In den Jahren 2011 und 2012 gab es auch noch Prämien von insgesamt 17'000 Franken. Die berüchtigte Singapur-Reise im Januar 2013 auf Kosten der BVB signierte ebenfalls Gudenrath. Baumgartner soll ebenfalls dem Finanzchef, dem Leiter Technik sowie einem Projektleiter hohe Vergütungen bewilligt haben. Dem Leiter Depotbetriebe schenkte er gar einen Sightseeing-Flug im «Hunter»-Kampfflugzeug. Kostenpunkt: 7400 Franken.

Auch Finanzchef Franz Brunner visierte selber Kreditkartenabrechnungen mit zweifelhaften 19'900 Franken Spesen. Für seinen Arbeitsweg von Breitenbach nach Basel benötigte er ebenfalls einen Dienstwagen, passend schien ein Audi Q3. Auch zahlte er sich 36'900 Franken für 150 Überstunden aus. Zum Dienstwagen sagte er vor Gericht, er habe damals mehr Verantwortung übernommen. Anstelle einer Lohnerhöhung habe er dann den Dienstwagen erhalten. «Heute würde ich das nicht mehr so machen», murmelte Brunner. «Das Auto kostete ja 63'000 Franken, das ist schon nicht dasselbe wie eine Schachtel Pralinen», meinte der Gerichtspräsident dazu. «Klar, aber eine offizielle Lohnerhöhung wäre teurer gewesen», sagte Brunner daraufhin.

Teilweise haben die Männer gewisse Beiträge zurückbezahlt, womit der Schaden für die BVB kleiner ausfällt. Dennoch: Die Basler Verkehrs-Betriebe haben Zivilforderungen von über 100'000 Franken angekündigt. Das Gericht liess allerdings bereits am Montag durchblicken, dass öffentlich-rechtliche Forderungen im Rahmen dieses Strafverfahrens gar nicht beurteilt werden können. Am Dienstag werden die Plädoyers gehalten, die drei Richter fällen ihr Urteil am Freitag.