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Basler Wettsteinbewohner wehren sich gegen eine neue Mobilfunkantenne auf der Notschlafstelle. In erster Instanz wurde der Rekurs abgelehnt, nun folgte auch die zweite Instanz.
Die Swisscom plant, eine Mobilfunkantenne auf der Notschlafstelle in der Alemannengasse zu errichten (bz berichtete). Dagegen wehren sich die Anwohner im Wettstein-Quartier, da sie sich ab den Strahlungen und der Ästhetik der Antenne stören.
Nachdem ihr Rekurs gegen die Antenne von der Basler Baurekurskommission abgeschmettert worden ist, sind sie ans Appellationsgericht weitergezogen. Unterstützt wurden sie dabei vom Basler LDP-Nationalrat Christoph Eymann.
Wie Telebasel am Mittwoch berichtet, habe sich nun auch die zweite Instanz gegen den Rekurs der Anwohner ausgesprochen. Eymann habe beim Treffen mit einem Beschluss der Basler Regierung argumentiert, dass auch Kindergärten oder Schulhäusern keine neue Antenne mehr bewilligt werde. Das Gericht wies darauf hin, dass es sich dabei um ein Strategiepapier handelte, keine rechtliche Grundlage.
Zudem sei die Notschlafstelle «kein architektonisch herausragendes Gebäude», und die nahen, unter Denkmalschutz gestellten Gebäude wie die Theodorskirche seien davon nicht tangiert, zitiert Telebasel das Appellationsgericht. Auch auf die Sorgen zur Strahlenbelastung könne nicht weiter eingegangen werden. Das Appellationsgericht folge der Linie der Baurekurskommission.