Old Boys Basel
Ein Aufschlag ins Abseits: Keine Tennishalle auf der Schützenmatte

Für eine Tennishalle auf der Schützenmatte fehlt es an den notwendigen Planungsentscheidungen des Kantons. Die Baurekurskommission kommt zum Schluss, dass für ein derart grosses Projekt ein Planungsentscheid durch den Regierungsrat oder den Grossen Rat vorliegen muss.

Christian Mensch
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Soll die Schützenmatte mit einer Tennishalle überbaut werden? Jetzt hat auch die Politik darüber zu entscheiden.

Soll die Schützenmatte mit einer Tennishalle überbaut werden? Jetzt hat auch die Politik darüber zu entscheiden.

Kenneth Nars

Die Anwohner der Tennisplätze haben keine Freude an den Plänen des Tennisclubs Old Boys. Überdachte Plätze für den Winterbetrieb sollen auf der Schützenmatte entstehen, auf dem Dach des tief versenkten Baukörpers weitere Plätze. Das generelle Baubegehren ist mit dem Segen der Stadtbildkommission bewilligt, Einsprachen wurden abgelehnt. Auch die Finanzierung ist gesichert, nicht zuletzt durch einen versprochenen Zustupf des OB-Gewächses Roger Federer.

Roger Federer.

Roger Federer.

KEYSTONE/AP/Dita Alangkara

Als die Anwohner gegen die konkreten Baupläne Einspruch erhoben, schien es sich lediglich noch darum zu handeln, den Zusatzverkehr zu minimieren oder die Scheinwerferbeleuchtung zu beschränken. Es ist anders gekommen. Die Baurekurskommission hat die Realisierung gestoppt – mit ganz grundsätzlichen Erwägungen, wie nun aus dem schriftlich vorliegenden Urteil hervorgeht.

Der Kanton Basel-Stadt, erklärt die Baurekurskommission im Urteil, habe es sich zu einfach gemacht: Dass die Schützenmatte als Zone zur Nutzung im öffentlichen Interesse (Nöi) ausgeschieden und für die Nutzungsart «Sport» reserviert sei, genüge nicht als Planungsgrundlage. Die Zonenvorschriften seien zwar sehr offen formuliert, sie seien jedoch nicht als «carte blanche» zu verstehen, sondern als Leitlinien, um spezifisch zugeschnittene Nutzungen zu ermöglichen. Bei der Errichtung einer Tennishalle genüge es nicht, dass es sich um «Sport» handle, auch der Aspekt des zulässigen Nutzungsmasses müsse berücksichtigt werden. Mit anderen Worten: Der Kanton habe im Rahmen der laufenden Zonenplanrevision zunächst entsprechende Planentscheide zu treffen, bevor über ein solches Bauwerk entschieden werden könne.

Das generelle Baubegehren war fehlerhaft

Die Baurekurskommission kippt damit einen Entscheid zur Zonenkonformität des Projekts, die mit dem generellen Baubegehren eigentlich schon rechtskräftig entschieden schien. Doch die Beschwerdeinstanz rügt, die Ausschreibung des generellen Baubegehrens sei fehlerhaft gewesen. Vor allem sei daraus zu wenig klar ersichtlich gewesen, wo auf der Parzelle der Baukörper überhaupt zu stehen kommen werde. Deshalb sei es zulässig, auch im Rahmen des Baugesuchs erneut zu prüfen, ob die zonenrechtlichen Vorschriften tatsächlich eingehalten werden.

Unabhängig von weiteren Beschwerdemöglichkeiten ist damit nicht abschliessend geklärt, ob die Tennishalle nun gebaut werden kann oder nicht. Die Anwohner gewinnen auf jeden Fall Zeit, weil es dauert, bis der Kanton seine Hausarbeiten gemacht haben wird.

Aber auch der Club kann nochmals über die Bücher gehen. Denn die Baurekurskommission stellt ebenso zur Diskussion, wie sehr die Tennishalle tatsächlich im öffentlichen Interesse sei, wenn sie vor allem den Vereinsmitgliedern zur Verfügung steht, die dafür einen mehrhundertfränkigen Jahresbeitrag zu zahlen haben.