Betteln
Basler Staatsanwaltschaft sitzt auf unbezahlten Bussen, weil Bettelnde nicht zahlen können

Zwischen 40 und 60 Bettelnde soll es laut Polizei aktuell in Basel haben. Im laufenden Jahr wurden rund 30 Bussen ausgestellt – die meisten bleiben unbezahlt.

Silvana Schreier
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Auf der Mittleren Brücke in Basel sitzen wieder vermehrt Bettlerinnen und Bettler.

Auf der Mittleren Brücke in Basel sitzen wieder vermehrt Bettlerinnen und Bettler.

Nicole Nars-Zimmer

Sie fragen am Rhein nach Münz, sitzen auf der Mittleren Brücke oder vor Post-Filialen. Die Baslerinnen und Basler fragen sich: Hat es wieder mehr Bettelnde in der Stadt?

Die Kantonspolizei Basel-Stadt schreibt auf Anfrage, sie stellten «eine leichte Zunahme fest». Sprecher Stefan Schmitt sagt: «Wir schätzen, dass momentan zwischen 40 und 60 Personen mit dem Ziel zu betteln in Basel anwesend sind.» Der grösste Teil würde sich an die geltenden Regeln halten.

Die meisten Bussen bleiben unbezahlt

Das heisst, die Bettelnden müssen den Abstand von fünf Metern zu Haltestellen, Bankautomaten, Eingängen von Läden, Poststellen, Museen oder Wohn- und Bürogebäuden sowie zu Hotels und Restaurants einhalten. Das wiedereingeführte Bettelverbot ist per 1. September 2021 wieder in Kraft. Seither muss die Basler Polizei Bettelnde, die gegen die Regeln verstossen, mit einer Ordnungsbusse belangen.

Seit Jahresbeginn hat die Polizei denn auch 32 Bussen in Zusammenhang mit dem Betteln ausgestellt. Die meisten davon werden allerdings nicht bezahlt – was kaum überraschen dürfte: Schliesslich betteln die Personen auf den Basler Strassen. Die unbezahlten Bussen gehen damit zur Bearbeitung an die Basler Staatsanwaltschaft, die einen Strafbefehl erlässt.

Staatsanwaltschaft hat sechs offene Verfahren

Die Staatsanwaltschaft hat seit der Wiedereinführung des Bettelverbots sechs Fälle wegen nicht bezahlter Ordnungsbussen überwiesen bekommen. Somit wurde jeweils ein Strafbefehl erlassen und den Beschuldigten zugestellt. «Nebst der Busse werden ihnen zusätzlich die Kosten des ordentlichen Verfahrens auferlegt», so Sprecher Martin Schütz auf Anfrage.

Die Gebühr eines Strafbefehls betrage zwischen 200 und 10'000 Franken. Schütz betont jedoch: «Bei diesen Fällen bewegen wir uns im untersten Bereich, wobei immer der Einzelfall ausschlaggebend ist.» Werde der Betrag weiterhin nicht beglichen, würde die Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt. Die Verfahrenskosten würden zivilrechtlich eingetrieben werden.

Kanton will Roma-Bevölkerung in Rumänien unterstützen

Im Nachtrag an die Teilrevision des Übertretungsstrafgesetzes und damit an die Wiedereinführung des Bettelverbots gibt die Basler Regierung am Dienstag bekannt, dass sie zwei Projekte in Rumänien zu Gunsten der Roma-Bevölkerung unterstützen will. Die 1,6 Millionen Franken werden für die Jahre 2022 bis 2025 gesprochen. Zudem gebe es einen Nachtragskredit über 290'000 Franken für das laufende Jahr, teilt die Regierung mit. Das Ziel: Der Kanton möchte «einen substanziellen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation der dort lebenden Roma-Bevölkerung leisten». Der Grosse Rat muss die Gelder noch absegnen.