Der Täter muss nur eineinhalb statt über vier Jahre ins Gefängnis. Das urteilte das Appellationsgericht am Freitag. Der Grund: das Verhalten des Vergewaltigungsopfers vor, während und nach der Tat.
Im Februar 2020 vergewaltigten zwei Männer in den frühen Morgenstunden eine 33-jährige Frau im Hauseingang zu ihrer Wohnung in der Elsässerstrasse. Das Strafgericht verhängte eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten, eine Genugtuung und einen Landesverweis von acht Jahren für den 32-jährigen Täter.
Aufgrund der Berufung kam der Fall vergangene Woche vors Appellationsgericht. Das Dreiergericht unter der vorsitzenden Richterin Liselotte Henz (FDP) reduzierte am Freitag das Strafmass auf drei Jahre. Damit kommt der Täter bereits in wenigen Tagen frei – aufgrund der teilbedingten Strafe nach eineinhalb Jahren Haft. Der Grund für das mildere Urteil liegt laut Henz im Verhalten des Opfers. Die Frau habe «mit dem Feuer gespielt», sagt die Richterin.
Die Reaktionen auf das umstrittene Urteil liessen nicht lange auf sich warten. Sämtliche Schweizer Medien berichteten über den Fall. Auch in den sozialen Medien wurde das Urteil thematisiert. Die Spitze der Basler SP äussert sich schockiert: Marcel Colomb, Vizepräsident der Sozialdemokraten, hält die Begründung der Richterin für «unerträglich».
4 Jahre waren ja schon mild, doch nun auch noch eine Mitschuld aufgedrückt zu kriegen wegen dem Verhalten gegenüber einer unbeteiligten Person, ist unerträglich.
— Marcel Colomb (@MarcelColomb) July 31, 2021
Was für ein Zeichen für alle Opfer sexualisierter Gewalt. https://t.co/UTyVxsDvdo
Parteikollegin Barbara Heer sieht den Grund für solche Urteile im Patriarchat, das weiterhin seine Macht auf die Frauen ausübe.
Ein Gericht beurteilt eine Vergewaltigung als nicht so schlimm, weil das Opfer vorher Sex in einem Nachtclub hatte. Diese Begründung schockiert mich zutiefst und zeigt nicht zuletzt, wie das Patriarchat Frauen, die ihre Sexualität proaktiv ausleben, bestraft und erniedrigt. https://t.co/N1vVcy80xa
— Barbara Heer (@BarbaraHeer1) July 31, 2021
Doch nicht nur linke Politikerinnen und Politiker sahen das Urteil als Anlass für einen Eintrag in den sozialen Medien. Auch SVP-Vertretende wie Fraktionspräsident Pascal Messerli und Jungpolitikerin Jérômie Repond verschaffen ihrem Unmut Luft.
Eigentlich bewerte ich Gerichtsurteile ohne Dossierkenntnisse eher ungern. 1.5 Jahre bei einer Vergewaltigung sind aber immer (!) zu wenig, wenn man bedenkt, dass das Opfer ein Leben lang leidet. Eine Mindeststrafe von 5 Jahren wäre gerecht. https://t.co/moe6obGvhF
— Pascal Messerli (@MesserliPascal) July 31, 2021
Ein Vergewaltiger kommt in Basel nur 1.5 Jahre ins Gefängnis, weil das Opfer "Signale an Männer" aussendete. In DE kommen Männer nach einer brutalen Gruppenvergewaltigung zuerst nicht in U-Haft, da "keine Gefahr für die Allgemeinheit". In was für einer Gesellschaft leben wir?!
— Jérômie Repond (@JeromieRepond) August 1, 2021
Schweizweite Beachtung erhielt eine Stellungnahme der Opfervertreterin Agota Lavoyer. Die Leiterin der Opferhilfe des Kantons Solothurn kommentierte das Urteil auf Twitter. Im Interview mit «20Minuten» sagt Lavoyer, sie hoffe, «dass die Urteilsbegründung wenigstens unter Richterinnen und Richtern Diskussionen auslöst und sich etwas ändert». Solche Haltungen seien «beschämend und haben an einem Gericht nichts verloren».
Basel 2021:das Gericht lastet einer Frau Mitverantwortung für ihre Vergewaltigung an, weil (Achtung!) sie mit einem anderen Mann herumgemacht habe an dem Abend. Damit habe sie dem Vergewaltiger das Signal ausgesendet, dass ihr safer sex egal sei. Sie habe "mit dem Feuer gespielt"
— Agota Lavoyer (@ALavoyer) July 31, 2021
Die Opferberaterin fordert, dass Richterinnen und Richter künftig «über die psychosozialen und gesellschaftspolitischen Aspekte sexualisierter Gewalt, etwa über Psychotraumatologie, geschult werden». Zuletzt sagt Lavoyer, sie hoffe, dass das Opfer das Urteil nun weiterziehe.
Dem schliesst sich die Basler Juso an. Die Jungpartei prüfe zusammen mit SP «die Forderung einer besseren Schulung von Richterinnen und Richtern betreffend die Aspekte von sexueller Gewalt», wird mitgeteilt.
Die Berichterstattung ging schliesslich über die Landesgrenzen hinaus. RTL titelt etwa online «Unfassbares Urteil in der Schweiz: Vergewaltiger bekommt Strafminderung – weil ‹Übergriffe auf das Opfer waren relativ kurz›».