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Zurzibiet
Stuft Deutschland die Schweiz als Hochrisikogebiet ein, hätte das auch Auswirkungen auf Pendler, die über den Zoll ins Zurzibiet ein- und wieder ausreisen.
(sk) Die Landkreise Konstanz, Waldshut, Lörrach und Schwarzwald-Baar-Kreis führen per Allgemeinverfügung eine Regelung für Grenzgänger ein. Davon betroffen sind auch die fünf Grenzübergänge im Bezirk Zurzach: Bad Zurzach, Kaiserstuhl und Koblenz sowie bei den Wasserkraftwerken Leibstadt und Rekingen.
«Grenzpendler mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die sich zweimal wöchentlich zum Arbeiten, zum Studium oder zur Ausbildungsstätte in ein Hochinzidenzgebiet begeben, müssen zweimal je betreffender Kalenderwoche bei Grenzübertritt nach Deutschland einen negativen Coronatest nachweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf», heisst es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Landratsämter.
Im Klartext: Sollte die Schweiz zum Hochinzidenzgebiet erklärt werden, müssen Berufspendler, die in der Schweiz arbeiten und in einem der oben genannten drei Landkreise wohnen, zweimal pro Woche einen Coronatest machen. Hochinzidenzgebiet sind Länder, in denen das Risiko besonders hoch ist, sich mit dem Coronavirus anzustecken.
In der Pressemitteilung heisst es zudem: «Reist man innerhalb einer Kalenderwoche ausschliesslich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein, genügt ein einzelner negativer Testnachweis. Wird an der Grenze kein negativer Test vorgelegt, muss die Testung unmittelbar nach Einreise erfolgen. Dasselbe gilt für den Besuch von Verwandten ersten Grades wie Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder.»
Das bedeutet: Wer montags und direkt danach am Dienstag in die Schweiz reist, muss nur einen Test vorweisen. Will der Reisende zusätzlich am Freitag einreisen, braucht es einen weiteren Test. Die Einstufungen, welche Länder als Hochinzidenzgebiete gelten, nimmt das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern vor.
Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist damit zu rechnen, dass Nachbarländer des Landes Baden-Württemberg zu Hochinzidenzgebieten erklärt werden können. Die Schweiz gilt seit Herbst als Risikogebiet, während die USA oder Israel zu den Hochinzidenzgebieten zählen.
Das Land Baden-Württemberg hat für den Fall der Ausweisung eines Hochinzidenzgebiets festgelegt, dass die Kosten für die Tests vom Land getragen werden.