Rietheim
Ackerland-Verlust versus Artenvielfalt: Der Regierungsrat beantragt die Erweiterung der Aue Chly Rhy festzusetzen – nun liegt der Ball beim Grossen Rat

Das Auenschutzgebiet in Rietheim ist im Bundesinventar als Auen-und Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung eingetragen, im kantonalen Richtplan im Bereich «Grie» aber erst als Zwischenergebnis. Das soll sich nun ändern.

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Vom «Weidenpalast» aus hat man einen schönen Blick auf die blaue Lagune, eine sogenannte Giesse.

Vom «Weidenpalast» aus hat man einen schönen Blick auf die blaue Lagune, eine sogenannte Giesse.

Stefanie Garcia Lainez

Der Kanton will die Aue Chly Rhy in Rietheim um 10 auf 45 Hektaren erweitern. Das betroffene Gebiet befindet sich nach dem Aussichtsturm Weidenpalast flussaufwärts in Richtung Sandhügel entlang des Rheins und entlang des Seitenarmes.

Durch die Annahme einer Initiative im Jahr 1993 ist der Aargau verpflichtet, ein Prozent der Kantonsfläche als Auenschutzpark wieder herzustellen. In der Zurzacher Ortschaft renaturierten Pro Natura Aargau und der Kanton bis 2015 die erste Etappe, nun soll die zweite Folgen. Dafür beantragt er am 14. März dem Grossen Rat die Festsetzung des Gebiets mit der Lokalbezeichnung «Grien» im kantonalen Richtplan, wie es im aktuellen Bulletin heisst.

Das Auengebiet «Grien» in der Zurzacher Ortschaft sei 2011 aufgrund langjähriger Verhandlungen und im Hinblick auf eine spätere Realisierung des Auenschutzparks Aargau als Zwischenergebnis in den Richtplan aufgenommen worden, schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat. «Mit dem vorliegenden Richtplanbeschluss wird das bislang erst teilweise umgesetzte Auengebiet von nationaler Bedeutung ‹Rietheim/Koblenz› vollständig behördenverbindlich festgesetzt.»

Das Gebiet entlang des Rheins soll vom kleinen See bis zum Sandhügel als Auenschutzgebiet festgesetzt werden.

Das Gebiet entlang des Rheins soll vom kleinen See bis zum Sandhügel als Auenschutzgebiet festgesetzt werden.

Valentin Hehli

Während der Vernehmlassung und Anhörung äusserten sich 19 Mitwirkende zur beantragten Anpassung. Eine Mehrheit stimmte dem Vorhaben zu, fünf Privatpersonen sowie Die Mitte und der Aargauer Bauernverband lehnten es ab. Letztere kritisierten unter anderem den Ackerland-Verlust und schrieben von einer «Neophyten-Flut».

Der Regierungsrat hält dagegen, dass dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten entgegenzuwirken sei und die vom Bundesrat festgehaltene kantonale Mindestfläche von 40'000 Hektaren Fruchtfolgefläche gewährleistet bleibe. «Nach Prüfung der Unterlagen, der Ergebnisse der Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung sowie aufgrund der in der Botschaft dargestellten Interessenabwägung ergibt sich, dass die Vorlage aus kantonaler Sicht abgestimmt ist und festgesetzt werden kann.» (sga)

Bis 2015 renaturierte der Kanton zusammen mit Pro Natura das Gebiet Chly Rhy.
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Vom Rand der blauen Lagune flussaufwärts soll die Aue nun erweitert werden.
Dagegen wehrt sich der Aargauer Bauernverband.
Blick auf die blaue Lagune, eine sogenannte Giesse, die mit Grundwasser gespeist wird.
Dem Bauernverband geht es zum einen um die Versorgungssicherheit.
Zum anderen kritisiert er, die Aue sei teilweise überwuchert mit Neophyten.
Ein Durchgang durch die Aue zeigt, dass nur teilweise invasive Neophyten zu finden sind.
Bereits an elf Arbeitstagen wurden in diesem Jahr die Neophyten entfernt.
Auf diesem ehemaligen Armeebunker befindet sich die Aussichtsplattform "Biberburg."
In der Nähe dieser Grillstelle tummelt sich gerne die Biber-Familie
Rund 40 Prozent der in der Schweiz vorkommenden Pflanzenarten sind in den Auen vertreten
Über 80 Prozent der Schweizer Tierarten können in Auen vorkommen.
Jede achte Tierart ist gemäss Pro Natura Aargau auf Auenlebensräume zwingend angewiesen.
Bei diesem kleinen See handelt es sich um eine sogenannte Giesse.
Diese wird mit Grundwasser gespeist.
Wegen des blauen Wassers ist der See auch als blaue Lagune bekannt.
An verschiedenen Stellen laden Plätze zum Verweilen ein.
Die Tafel beim Parkplatz informiert über die unterschiedlichen Lebensräume und deren Bewohner.
Das Aargauer Stimmvolk hatte 1993 einen Verfassungsartikel abgesegnet, der den Kanton verpflichtet, ein Prozent der Kantonsfläche als Auenschutzgebiet zu renaturieren.
Dieser Eisvogel hat ein Leser in der Aue Chly Rhy fotografieren können.
Ein Reiher auf Fischsuche, entdeckt von einem Leser.
Uferschwalben an der künstlich errichteten Brutwand in der Aue Chly Rhy.
Bis zu 600 Bruthöhlen graben Uferschwalben jedes Jahr im Sandhügel.
Für die seltenen Vögel gehört das Auenschutzgebiet in Rietheim zu den unterdessen raren Brutplätzen, wo sie ihre Jungen ausbrüten können.
In diesem Jahr ist der komplette Hügel erneuert worden.

Bis 2015 renaturierte der Kanton zusammen mit Pro Natura das Gebiet Chly Rhy.

Valentin Hehli