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Die Jonerpark-Überbauung mit 69 Wohnungen in Klingnau ist fertiggestellt. Doch ein Subunternehmer wurde wegen offenen Rechnungen beim Bezirksgericht Zurzach wegen eines Bauhandwerkerpfandrechts zu 793'000 Franken vorstellig.
«Moderne, grosszügige Wohngebäude mit Ausblick ins fantasievoll gestaltete Grün und verkehrsgünstig gelegen»: So wirbt das Generalbauunternehmen Sommerhaus AG im Prospekt für die Jonerpark-Überbauung in Klingnau. Die Firma hat hier 10 Mehrfamilienhäuser erstellen lassen mit insgesamt 42 Miet- und 27 Eigentumswohnungen und einer Tiefgarage mit 82 Parkplätzen. Bisher wurden 16 Eigentumswohnungen verkauft, 32 Wohnungen werden bereits vermietet. Wenige Wochen nach der Fertigstellung sind also schon zwei Drittel der Einheiten vergeben.
Doch im November erhielt die Sommerhaus AG eine unangenehme Nachricht: den Konkurs der NZ Bau AG aus Dietikon. Diese war im Auftrag der Sommerhaus AG der Jonerpark-Baumeister seit dem Spatenstich im August 2016. Die Firma Stocker Tiefbau aus dem benachbarten Kleindöttingen wiederum wurde von der NZ Bau AG als Subunternehmer für Arbeiten beauftragt, etwa für das Ausheben der Baugrube. Weil Stocker Tiefbau nach dem Konkurs noch auf unbezahlten Rechnungen sass, beantragte es beim Bezirksgericht Zurzach, ein Handwerkerpfandrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen. Der Betrag liegt bei 793'000 Franken.
Laut Auskunft des Bezirksgerichts Dietikon hat die NZ Bau AG eine Insolvenzerklärung abgegeben. Die Initiative zum Konkurs kam also vom Schuldner selber, und nicht weil ein Gläubiger die Firma betrieben und das Konkursbegehren gestellt hat. Eingereicht wurde dafür der öffentlich beurkundete Auflösungsbeschluss der ausserordentlichen Generalversammlung. Eigentümer Nexhmedin Jashari war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Webseite des Unternehmens ist zwar noch aufgeschaltet und wirbt für den Jonerpark, die Telefonnummer ist mittlerweile nicht mehr in Betrieb.
Christian Gräub, Geschäftsführer der Sommerhaus AG, bestätigt der AZ: «Die Firma Stocker hatte mit der NZ Bau AG einen Subunternehmer-Vertrag. Unser Vertragspartner war ausschliesslich die NZ Bau AG. Die Sommerhaus AG hat die mit der NZ Bau AG vereinbarten Werkleistungen vollständig bezahlt.» Die Sommerhaus AG habe, nachdem ihr die ausstehenden Zahlungen für Stocker Tiefbau bekannt wurden, «umgehend Verhandlungen aufgenommen», um den Schaden für diese Firma zu begrenzen. «Wir streben eine Lösung an, welche die Grundeigentümer im Jonerpark schadlos hält», fügt Gräub an. «Über den Inhalt dieser Vergleichsgespräche können wir uns, aufgrund des laufenden Verfahrens, öffentlich nicht äussern.» Eine Einigung solle aber demnächst erzielt werden. Stocker-Tiefbau-Geschäftsinhaber Silvio Stocker bestätigt dies.
Was die übrigen Handwerker angeht, die im Auftrag der Sommerhaus AG auf der Jonerpark-Überbauung tätig waren, hält Christian Gräub fest: «Sie sind für ihre vertraglich vereinbarten und erbrachten Leistungen vollständig bezahlt worden.»
Noch nicht abgeschlossen ist das Kapitel Jonerpark-Neubau für die Gemeinde Klingnau. Der Burghaldenweg hat sich teilweise gesenkt. Verwaltungsleiter Rolf Walker bestätigt dies und präzisiert, dass dies einen «kleinen Teilbereich» betreffe. Zur Senkung sei es wegen einer «instabilen Baugrubensicherung» gekommen. Der Schaden soll im Frühling behoben werden. Das bestätigt Christian Gräub. Stocker Tiefbau werde dies erledigen. Einzig wer für den Schaden verantwortlich ist, muss der Generalunternehmer noch klären. «Normalerweise verfügt ein Bauunternehmen über eine Versicherung, welche solche Schadenfälle entsprechend abdeckt», sagt der Sommerhaus-Chef.
Gemäss Rolf Walker müsse ausserdem noch die Entwässerung korrigiert werden, damit Wasser nicht mehr auf den Burghaldenweg fliessen kann. Gräub weist hierbei darauf hin, dass die Aussenabnahme noch ausstehe und deshalb noch kein Abnahmeprotokoll der Gemeinde vorliege, welches einen solchen Mangel anzeige. Er könne sich deshalb nicht dazu äussern.
Zwischenzeitlich kam es beim Jonerpark zu einem Baustopp. «Die Baueinstellung erfolgte, weil zwei Mehrfamilienhäuser nicht nach den bewilligten Plänen gebaut wurden», sagt Rolf Walker. «Infolge statisch bedingten Grundrissänderungen erfolgte eine nachträgliche Genehmigung.»
Christian Gräub ergänzt: «Um eine Übereinstimmung zwischen den Erfordernissen der Baustatik und den Gestaltungswünschen der Gemeinde zu erzielen, war eine nachträgliche – mit der Gemeinde abgesprochene – Baueingabe erforderlich.» Die Arbeit an den beiden Häusern sei kurzzeitig unterbrochen gewesen. Zu einer Bauverzögerung des gesamten Jonerparks sei es deshalb aber nicht gekommen.
(Artikel publiziert am 16.1.2018)
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