Fleckenkonzept
Bad Zurzach entscheidet über 18 Millionen für die Aufwertung des historischen Fleckens

An der Gemeindeversammlung am Donnerstag steht ein Verpflichtungskredit über fast 18 Millionen Franken im Fokus.

Andreas Fretz
Drucken
Die Fleckenumfahrung (rechts) bildet die Basis für die Veränderungen im historischen Ortskern. (Visualisierung)

Die Fleckenumfahrung (rechts) bildet die Basis für die Veränderungen im historischen Ortskern. (Visualisierung)

Drei Wochen nach der ausserordentlichen Gmeind über die Zurzibieter Grossfusion wartet eine weitere wichtige Entscheidung auf die Bad Zurzacher Stimmbevölkerung. Es ist eine historische Abstimmung über einen historischen Ort: Es geht um die Zukunft des Markfleckens. Der Ortskern des Bezirkshauptorts ist im «Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung» als einziger sogenannter Marktflecken im Kanton Aargau aufgeführt.

An der Versammlung im Gemeindezentrum Langwies (Donnerstag, 19.30 Uhr) ist ein Verpflichtungskredit traktandiert in der Höhe von 17,73 Millionen Franken für die Umsetzung des Fleckenkonzepts. Die Grundlage dafür bildet die Ostumfahrung – auch Fleckenumfahrung genannt – die vom Bundesgericht im vergangenen November grünes Licht erhalten hat.

Umfahrung wird Alltag verändern

Durch die Umfahrung wird ab 2024 ein Grossteil der rund 10'000 Fahrzeuge, die heute täglich durchs Zentrum fahren, entfallen. Diese Entlastung vom Durchgangsverkehr wird den Alltag im mittelalterlichen Flecken verändern. Das Zentrum der Gemeinde wird zum Lebensraum, so das Ziel. Mit dem Fleckenkonzept soll der verbleibende Innerortsverkehr durch geeignete Massnahmen beruhigt und das Ortsbild durch die Schaffung von Aufenthalts- und Erlebnisräumen qualitativ aufgewertet und neu inszeniert werden.

Nach Fertigstellung der Umfahrung werden Hauptstrasse, Schwertgasse und Promenadenstrasse bis zum Glockenstich vom Kanton an die Gemeinde übertragen. Diese Ausgangslage will der Gemeinderat nutzen, um das Zentrum aufzuwerten, aber auch, um es in seiner Grundstruktur zu erhalten und in eine gesicherte Zukunft zu führen. In der Einladung zur Gemeindeversammlung steht: «Bund und Kanton verpflichten die Gemeinde Bad Zurzach, den historischen Ortskern von nationaler Bedeutung zu erhalten und für nachkommende Generationen zu schützen.» Und weiter: «Der Erhalt unseres Mittelalterfleckens ist somit Verpflichtung und Auftrag zugleich und damit unserem kulturellen Erbe und unserer Identität gewidmet. Wir dürfen stolz sein, Teil einer Gemeinschaft zu sein, welcher ein solch grossartiges Kulturerbe anvertraut ist.»

Finanziell starke Belastung

Von den 17,73 Millionen Franken entfallen 11,6 Millionen auf den Bereich Strassenbau und Gestaltung, 1,945 Millionen auf Wasser- und 4,185 Millionen auf Abwasserleitungen. Die Umsetzung des Fleckenkonzeptes wird die Finanzen der Gemeinde auf längere Zeit hinaus stark belasten. «Nichtsdestotrotz zeigen alle Berechnungen, dass diese Investitionen mit unserem Steuerfuss von 115 Prozent finanziert werden können, externe Einflüsse bleiben vorbehalten», so der Gemeinderat in seinen Erläuterungen.

Mit dem Fleckenkonzept sei ein durchdachtes und mutiges Gesamtkonzept entstanden, so der Gemeinderat. Dieses betrachte nicht isoliert das Strassenprojekt «Umfahrung», sondern viel mehr die dringend benötigte Stärkung der Gemeinde durch qualitativen Wohnraum, verkehrsberuhigte Begegnungszonen, Chancen für Gewerbe und Detailhandel, Sicherheit für alle Bewohner, vor allem für Kinder und ältere Menschen, den Aufbau eines Generationenhauses, Sicherung des Schulstandortes, Festigung von Gerichtsbarkeit, Verwaltung, Werkbetriebe und nicht zuletzt die Stärkung als Zentrumsgemeinde.

Ortskern mit Begegnungszonen

Ein funktionierender, lebendiger und lebenswerter Ortskern mit intakten Begegnungszonen, qualitativem Wohnraum, Einkaufsmöglichkeiten und einem vernünftigen Wachstum führe zu einer starken, gewichtigen Ausstrahlung. Er beeinflusse den Wert der Liegenschaften in der gesamten Gemeinde und darüber hinaus in der Region entlang des Rheins.

Die Umsetzung soll etappenweise in Angriff genommen werden. Die Etappen und Teilprojekte sind abhängig von Bauorganisation und Terminplanung der Fleckenumfahrung (Baubeginn voraussichtlich im Winter 2020) sowie von Dauer und Komplexität der Genehmigungsverfahren.