Unterkulm
Unterführung beim Bahnhof Nord: Müsste die Gemeinde wirklich alles zahlen?

Der Gemeinderat überlegt sich, die Personenunterführung vom Bahnhof Unterkulm Nord unter die Hauptstrasse hindurch zu verlängern. Laut einer Studie würde dies 1,3 Millionen Franken kosten. Bisher hiess es, dass die Gemeinde alles selber übernehmen müsste.

Daniel Vizentini
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Der Bahnhof Unterkulm Nord, als der KWC-Turm noch in Bau war. Zugang zum Perron gibt es nur vom KWC-Areal her.

Der Bahnhof Unterkulm Nord, als der KWC-Turm noch in Bau war. Zugang zum Perron gibt es nur vom KWC-Areal her.

Bild: Michael Küng (25.10.2019)

«Der Zug ist so nah und doch so weit weg», titelte die AZ letzte Woche, als es um die heutige Unterführung beim Bahnhof Unterkulm Nord ging. Diese beginnt beim KWC-Areal und hört unmittelbar unter den Gleisen auf.

Wer gleich gegenüber vom Bahnhof auf der anderen Seite der Hauptstrasse wohnt und in den Zug einsteigen möchte, sieht diesen zwar in greifbarer Nähe, muss aber links oder rechts 150 Meter laufen, um überhaupt über die Strasse gelangen zu können. Von dort aus sind es weitere 150 Meter bis zum Eingang der Unterführung, die zum Perron führt.

Die Verlängerung dieser Unterführung war in den letzten 28 Jahren, seit der Bahnhof gebaut wurde, immer wieder ein Thema. Man sah jeweils davon ab, unter anderem weil es «objektiv betrachtet nur wenigen Einwohnern nützen würde», wie es etwa an einer Gemeindeversammlung hiess. Inzwischen sind aber erste neue Wohnbauten gegenüber vom Bahnhof entstanden und weitere dürften folgen.

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat die Kosten für eine Verlängerung der Unterführung erheben lassen. Stand Mai 2022 dürfte diese 1,3 Millionen Franken kosten, hiess es. Kosten, die die Gemeinde alleine zu tragen hätte, sagte Gemeindeschreiber Beat Baumann.

Gemeinderat wird mit Kanton und AVA zusammensitzen

Im Sinne einer Förderung des öffentlichen Verkehrs könnte man aber annehmen, dass sich auch andere Akteure wie der Bund, Kanton oder Aargau Verkehr (AVA) an den Kosten beteiligen. Auf Anfrage präzisiert nun Beat Baumann, dass die Frage der Kostenregelung nun tatsächlich im Rahmen der vorliegenden Studie gemeinsam mit Kanton und Bahn besprochen werden muss.

«Bis anhin sind wir davon ausgegangen, dass eine Personenunterführung durch die Gemeinde zu tragen wäre, weil mit den Fussgängerstreifen ein Grundangebot vorhanden ist», sagt er. Bisher hätten sich die Abklärungen der Gemeinde auf die technische Machbarkeit sowie die Kontakte zu den betroffenen Grundeigentümern konzentriert. Als Nächstes werde der Gemeinderat mit Kanton und Bahn die Details des Projekts und die Kosten besprechen.

Unterschied zwischen Ortsquerung und Bahnhofszugang

Offenbar macht es bei der Finanzierung einen Unterschied, ob es sich bei einer Unterführung lediglich um eine Querung der Hauptstrasse handelt, die zum Beispiel zwei Dorfteile verbindet, oder ob sie einen Zugang zum Bahnhof darstellt.

AVA-Kommunikationsverantwortlicher Michael Briner.

AVA-Kommunikationsverantwortlicher Michael Briner.

Valentin Hehli / ARG

AVA-Kommunikationsverantwortlicher Michael Briner erklärt: «Wir begrüssen alle Massnahmen, die den Zugang zu unseren Zügen und Bussen für unsere Fahrgäste vereinfachen.» Gleichzeitig gebe es Finanzierungsvorschriften und nach aktuellem Stand würde die Erweiterung der Unterführung grundsätzlich als «Ortsquerung» gelten und eine Finanzierung durch den öffentlichen Verkehr ausschliessen.

Sollte die Gemeinde die Erweiterung aber definitiv weiterverfolgen, würde man die Situation, basierend auf den geltenden Vorschriften, im Detail neu beurteilen. Was gegen einen finanziellen Beitrag von Aargau Verkehr sprechen dürfte: Falls der bisherige Teil der Unterführung ab dem KWC-Areal ohne Beteiligung der Gemeinde erfolgte, dann hätte die Bahn bereits ihren grundlegenden Teil der Unterführung voll finanziert, sagt AVA.