Startseite
Aargau
Wyna/Suhre
Die Beziehung der 30-jährigen Lehrerin an der Kreisschule Mittleres Wynental mit einem 17-jährigen Schüler war keine Straftat. Zu diesem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm.
Aufgeflogen war es im Februar im Skilager in Leukerbad VS: Eine Lehrerin an der Kreisschule Mittleres Wynental in Unterkulm hatte eine mehrmonatige, intime Beziehung zu einem 17-jährigen Schüler. Dabei soll es auch zu Sex zwischen den beiden gekommen sein, wie ein Mitschüler behauptete. Die Schulleitung hatte der Lehrerin umgehend gekündigt.
Von einer Anzeige sahen die Eltern wie auch die Schule ab. So sagte Schulpflegepräsidentin Christine Hächler damals: «Es handelt sich nicht um ein Verbrechen, sondern höchstens um ein Vergehen.»
Keine Straftat begangen
«Wer mit einer minderjährigen Person von mehr als 16 Jahren, die von ihm durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist, eine sexuelle Handlung vornimmt, indem er diese Abhängigkeit ausnützt, wer eine solche Person unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit zu einer sexuellen Handlung verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Nun wurde die Untersuchung gegen die 30-jährige Französisch-Deutsch-Lehrerin aber rechtskräftig eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Aargau am Donnerstag mitteilte.
Beide wollten es so
Der Straftatbestand der sexuellen Handlungen mit Abhängigen erfordert, dass ein vom Täter abhängiges, unterlegenes Opfer eine sexuelle Handlung eigentlich nicht will und sich den sexuellen Handlungen nur unter dem Eindruck der Abhängigkeit des andern fügt. Der Fall ist das beispielsweise dann, wenn der Überlegene offen oder verdeckt Druck ausübt oder ernstliche Nachteile in Aussicht stellt.
«Ein solcher Fall lag vorliegend jedoch nicht vor», schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Lehrerin habe den Schüler nur wenige Stunden pro Woche unterrichtet, wobei lediglich ein Fach für das Abschlusszeugnis gezählt habe. Zudem seien die Zeugnisnoten zum fraglichen Zeitpunkt bereits geschrieben gewesen.
Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellung der Strafuntersuchung zudem damit, dass sowohl der 17-jährige Schüler als auch die 30-jährige Lehrerin übereinstimmend und glaubhaft aussagten, es sei einvernehmlich zu den intimen Handlungen gekommen. Die Einstellungsverfügung ist rechtskräftig.