Egliswil
Gestaltungsplan Hasenberg: Vorprüfung beim Kanton liegt derzeit auf Eis

Zuerst wird die Gesamtrevision der Nutzungsplanung geprüft. Erst dann beurteilt der Kanton den Gestaltungsplan Hasenberg in Egliswil.

Michael Hunziker
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Das Gebiet Hasenberg befindet sich an Hanglage am Waldrand.

Das Gebiet Hasenberg befindet sich an Hanglage am Waldrand.

Bild: vaj (16. Juni 2022)

Attraktive Hanglage am Waldrand und in Fussdistanz zum Dorfzentrum: Das rund 12'650 Quadratmeter grosse Gebiet Hasenberg in Egliswil soll sich zu einem eigenständigen Wohnquartier entwickeln. Ein Gestaltungsplan definiert die Rahmenbedingungen – von der Architektur bis zur Mobilität.

Die Entwürfe lagen im vergangenen Sommer zur öffentlichen Mitwirkung auf. Sechs Personen haben ihre Begehren eingereicht. Über die gestellten Anträge hat der Gemeinderat befunden und den Mitwirkungsbericht unter Vorbehalt der kantonalen Vorprüfung verabschiedet.

Diese Vorprüfung wurde nun aber sistiert, hält der Gemeinderat im aktuellen Mitteilungsblatt «Us em Humbelhuus» fest. Der Grund ist die laufende Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Die Beurteilung des Gestaltungsplans Hasenbergs erfolge mit Blick auf den Stand dieser Gesamtrevision, so der Gemeinderat. Anders gesagt: Der Kanton müsse zuerst die überarbeiteten Unterlagen der Gesamtrevision prüfen.

Der Gestaltungsplanperimeter Hasenberg umfasst sechs Parzellen.

Der Gestaltungsplanperimeter Hasenberg umfasst sechs Parzellen.

Bild: zvg/AGIS

Die Unterlagen zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung seien zwischenzeitlich dem Kanton zur abschliessenden Vorprüfung eingereicht worden, sagt Gemeindeschreiberin Sabrina Siegrist auf Anfrage. Nach dem Vorprüfungsbericht seitens Kanton könne das Auflage- und Einwendungsverfahren gestartet werden. «Wir erhoffen uns, dass dies im Frühling 2023 erfolgen kann», antwortet die Gemeindeschreiberin auf die entsprechende Frage.

Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung beschäftigt die Gemeinde schon eine ganze Weile. Bereits im Jahr 2017 fand ein Einstiegs- und Ziel-Workshop mit der Bevölkerung statt. 190 Stimmberechtigte unterschrieben eine im Sommer 2019 eingereichte kommunale Volksinitiative. Gefordert wurde eine Begrenzung der Firsthöhe in der Dorfkernzone von 15,8 Metern auf 12,8 Meter. Im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens im Sommer 2021 wurden dem Gemeinderat schliesslich rund 70 Eingaben eingereicht.