Bau- und Nutzungsordnung
Lenzburg paukt BNO-Revision durch

Ein Einwohnerratsentscheid in diesem Jahr sei noch möglich, erklärt der zuständige Stadtrat Martin Stücheli.

Urs Helbling
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Der Lenzburger Stadtrat will die BNO noch vor Abschluss der laufenden Legislatur durch den Einwohnerrat bringen.

Der Lenzburger Stadtrat will die BNO noch vor Abschluss der laufenden Legislatur durch den Einwohnerrat bringen.

Michael Küng

Die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Lenzburg ist ein ex­trem kompliziertes Geschäft. Der Stadtrat hat seit längerem die Ambition, die BNO vor Abschluss der laufenden Legislatur durch den Einwohnerrat zu bringen. Das scheint realistisch. «Nach gegenwärtigem Fahrplan der einwohnerrätlichen Spezialkommission BNO ist eine Traktandierung in diesem Jahr noch möglich», erklärt der zuständige Stadtrat Martin Stücheli (SVP).

Gut vorangekommen ist man bei der Bearbeitung der 32 Einwendungen. «Alle Einigungsverhandlungen sind abgeschlossen», sagt Stücheli. Aktuell würden die Einwendungsentscheide erarbeitet. Es sei damit zu rechnen, dass der Stadtrat die Entscheide über die Einsprachen «in etwa im Herbst» fällen werde.

«Allfällige Zweitauflage von Teilen der BNO ist möglich»

Was waren die Hauptprobleme bei den Einwendungsverhandlungen? «Von einem allgemeinen Trend kann nicht gesprochen werden», sagt Stücheli. Die meisten Einwendungen würden die Inventarisierung von Bauten und Gärten betreffen. Gefolgt von Forderungen nach zusätzlichen Einzonungen oder Aufzonungen.

Martin Stücheli

Martin Stücheli

Bild: Fabio Baranzini

Im Rahmen der Einwendungsverhandlungen hätten mit verschiedenen Parteien einvernehmliche Lösungen besprochen und konkretisiert werden können, erklärt Stücheli. Diese würden mit den zu erarbeitenden Einwendungsentscheiden dem Stadtrat unterbreitet. Stücheli freut sich: «Zusammengefasst kann davon ausgegangen werden, dass einige Einwendungen ganz oder teilweise einvernehmlich erledigt werden können.»

Es gibt Stimmen in Lenzburg, die davon sprechen, es sei eine Zweitauflage von Teilen der BNO nötig. Dazu betont Stücheli: «Die BNO wurde durch den Kanton geprüft und – ohne Vorbehalte – freigegeben für die öffentliche Auflage, was mit gravierenden Fehlern kaum erfolgt wäre.» Der Stadtrat sei überzeugt, dass die Revision der BNO zukunftsgerichtet sei und im Interesse aller liege. Dass zur Revision der BNO Einwendungen eingingen, liege in der Natur der Sache. «Die Stadt erachtet die 32 Einwendungen jedoch nicht als überdurchschnittlich hoch, sondern im normalen Rahmen», so doch Stücheli.

Ganz abwegig scheint das Gerücht einer partiellen Zweitauflage doch nicht zu sein: «Aktuell laufen Arbeiten im Rahmen der Einwendungsentscheide und die Behandlung der BNO mit der Spezialkommission. Falls Anpassungen daraus erforderlich würden, würde eine allfällige Zweitauflage von Teilen der BNO geprüft, was möglich ist», so der Vorsteher des Ressort Bau und Umwelt.