Ammerswil
Nach fünf Jahren entscheidet die Gemeindeversammlung über die Handyantenne

Am 9. Juni kann der Souverän entscheiden, ob er einer Handyantenne zustimmt. Der Gemeinderat hat mehrere Standorte geprüft und plädiert für den Werkhof.

Anja Suter
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An der Gmeind am 9. Juni wird über die Handyantenne entschieden.

An der Gmeind am 9. Juni wird über die Handyantenne entschieden.

Chris Iseli

Es ist eine Geschichte, die sich schon über fünf Jahre hinzieht. Am 17. September 2015 reichte die Salt Mobile SA ein Baugesuch für eine Mobilfunkantenne für die Parzelle 433 an der Lenzburgerstrasse ein. Damit stiess sie auf Widerstand, es gab diverse Einwendungen. Daraufhin musste Salt die Baugesuchsunterlagen mit verschiedenen Standortevaluationen ergänzen. Aufgrund dieser Evaluationen reichte die Bauherrschaft dem Gemeinderat im Juli 2019 die Anträge ein, dass das Baugesuch an der Lenzburgerstrasse umgehend behandelt werden solle und die Gemeinde mit der Swisscom (Schweiz) AG einen weiteren Standort abklären solle, wie zum Beispiel beim Gemeindehaus oder Kirchturm. Sollte sich die Gemeinde dazu bereit erklären, mit Salt einen Mietvertrag für den Standort beim Werkhof abzuschliessen, kläre Salt in Zusammenarbeit mit der Swisscom ab, inwiefern ein gemeinsamer Standort beim Werkhof realisierbar sei.

Ein Antennen-Wald soll verhindert werden

Der Gemeinderat handle unter den Grundsätzen, dass es in Ammerswil eine Mobilfunkantenne geben soll, heisst es in den Traktanden zur Gmeind. Diese soll mindestens zwei Anbietern gleichzeitig genügen, um einen Antennen-Wald zu verhindern. Zudem soll die Antenne das Dorfbild so wenig wie möglich beeinträchtigen. Dass das Geschäft an die Gemeindeversammlung kommt, hat einen Grund. Vertiefte Abklärungen der Gemeinde hätten gezeigt, dass für den Bau einer Antenne, bei der die Anlage im Eigentum der Anbieter bleibe, der Mietvertrag das falsche Konstrukt sei, so die Gemeinde. «Um die Vorgaben korrekt umzusetzen, muss ein Baurechtsvertrag abgeschlossen werden.» Für den Abschluss des Vertrages ist die Gemeindeversammlung zuständig.

Um den passenden Ort für die Antenne zu finden, hat der Gemeinderat diverse Abklärungen vorgenommen und mit zwei Vertretern der Einsprecher Varianten besprochen, heisst es. Einzelne Standorte, die nicht schon aufgrund der mangelnden Versorgung des Dorfes und der Unmöglichkeit, zwei Anbieter gemeinsam zu platzieren, weggefallen sind, wurden nochmals geprüft. Fünf Standorte standen zur Auswahl. Eine Voranfrage beim Kanton ergab, dass beim Standort Ebnet keine Bau- und Rodungsbewilligung in Aussicht gestellt werden kann. Nicht alle Grundsätze des Gemeinderates erfüllt der Standort an der Lenzburgerstrasse. Den Standort Schulhaus lehnt der Gemeinderat ebenfalls ab, weil Kinder direkt betroffen wären und es ein Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN) ist. Der Standort Grundwasserpumpwerk Studenmatt fällt zonenbedingt weg, wie die Gemeinde schreibt. Als passend erweist sich einzig der Standort beim Werkhof, der Kapazität für zwei Anbieter hat und einen geringeren Einfluss auf das Dorfbild hat als die restlichen Standorte. Salt sei bereit, auf diesen Standort zu wechseln, da die Versorgung des Dorfes ausreichend sei.

Neues Reglement für die Musikschule

Nebst dem Vertrag für eine neue Handyantenne entscheidet der Souverän am 9. Juni auch über ein Reglement für die Finanzierung des Musikunterrichts. Aktuell besteht ein Reglement mit der Musikschule Ammerswil. Mit dem geltenden Musikschulreglement kann die Gemeinde Ammerswil aber kein eigenes Angebot aufrechterhalten. «Dieses muss durch musikinteressierte Jugend so oder so in Lenzburg bezogen werden.» Ammerswil wird dabei jedoch der «Auswärtigentarif» verrechnet. Die Gemeinde ist Teil der Regionalschule Lenzburg. Mit dem Reglement soll eine Angleichung an die Schüler in Lenzburg erreicht werden.