Verwaltungsgericht
Frau (69) will ihr «Herzblatt» (34) aus dem Kosovo in den Aargau holen – das Migrationsamt spricht von Scheinehe

Eine bald 70-jährige Aargauerin hat einen knapp 35-jährigen Kosovaren geheiratet. Eigentlich wollen sie ein gemeinsames Leben in der Schweiz aufbauen. Doch die Behörden stellen sich quer. Nun müssen die Richterinnen und Richter entscheiden. Um sich ein Bild von der Beziehung zu machen, lassen sie die Frau im Gerichtssaal mit ihrem Ehemann chatten.

Noemi Lea Landolt
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Ist die Liebe zwischen der Aargauerin und dem Kosovaren echt? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht klären.

Ist die Liebe zwischen der Aargauerin und dem Kosovaren echt? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht klären.

Marco Sieber

Sie nennt ihn «Herzblatt». Er sie «Schatzi». Sie feiert bald ihren siebzigsten Geburtstag. Er bald den fünfunddreissigsten. Vor knapp drei Jahren haben die beiden im Kosovo, seiner Heimat, geheiratet. Es ist ihre sechste Ehe. Drei ihrer Ex-Männer waren ebenfalls Kosovaren.

Das Ehepaar träumt von einer gemeinsamen Zukunft im Aargau. Deshalb hat es kurz nach der Heirat einen Antrag auf Familiennachzug gestellt. Doch das Amt für Migration und Integration lehnte den Antrag ab. Es kauft dem Paar die Liebesbeteuerungen nicht ab, sondern hält die Ehe für eine Scheinehe. Die Frau hat den Entscheid des Migrationsamts nicht akzeptiert und eine Beschwerde beim Aargauer Verwaltungsgericht eingereicht. Dieses muss nun entscheiden, ob die Liebe echt ist oder nicht.

Während der Verhandlung will der Gerichtspräsident wissen, wo genau der Ehemann im Kosovo lebt und was er den ganzen Tag macht. Die Frau erzählt vom kleinen Dorf in der Nähe einer Stadt. Vom Haus mit vier Zimmern, das seiner Familie gehört. Ihr Mann kümmere sich um den Garten und suche einen Job. Die Situation im Kosovo sei schwierig.

Sie schrieben hin und her und irgendwann funkte es

Kennengelernt haben sich die beiden über Facebook. Er schrieb der unbekannten Frau aus der Schweiz eine Nachricht. Er habe sie gefragt, wie es ihr gehe. Das glaubt sie zumindest. So genau weiss sie es nicht mehr. Seit der ersten Nachricht sind mehr als fünf Jahre vergangen.

Am Anfang sei sie nicht überzeugt gewesen. Sie fragte sich, warum er ihr immer wieder schrieb. Gleichzeitig reizte es sie, ihm zu schreiben und irgendwann funkte es. 2016 flog sie zweimal nach Pristina. Er holte sie am Flughafen ab und sie verbrachten jeweils mehrere Tage miteinander in einem Hotel in der Stadt in der Nähe seines Heimatdorfes. Sie gingen spazieren, essen und genossen die Zeit zu zweit.

Behörden verhinderten eine Hochzeit in der Schweiz

2017 schmiedeten sie bereits Hochzeitspläne. Sie wollten in der Schweiz heiraten. Aber das Migrationsamt erlaubte ihm die Einreise nicht. Die Behörden befürchteten schon damals eine Scheinehe. Diesen Entscheid hat die Frau nicht angefochten. Stattdessen stieg sie im Herbst 2018 ins Flugzeug und heiratete ihr «Herzblatt» im Kosovo.

Seit der Heirat führen die beiden eine Fernbeziehung. Es trennen sie fast 1500 Kilometer. Wegen Corona und gesundheitlichen Problemen war sie seit der Hochzeit nicht mehr im Kosovo. Er besuchte sie dieses Jahr zweimal für ein paar Tage in der Schweiz. Am 28. Dezember wollen sie ihr Hochzeitsfest mit 300 Gästen im Kosovo nachholen.

Videoanruf aus dem Gerichtssaal in den Kosovo

In Kontakt sind sie über Facebook. Sie schicken sich täglich Nachrichten, fragen einander, wie es geht, wollen wissen, was der andere macht oder erzählen sich, was sie essen.

Das Gericht will sich auch davon ein Bild machen. Der Ehemann im Kosovo weiss Bescheid, dass seine Frau ihn irgendwann aus dem Gerichtssaal in Aarau anrufen wird. Es klingelt. Auf den beiden Bildschirmen im Gerichtssaal, die mit dem Smartphone verbunden sind, erscheint das Gesicht eines Mannes. Er ist draussen. Es windet. Sie sagt ihm, sie sei im Gerichtssaal. «Sagen Sie ihm, er soll zeigen, wo er ist», sagt der Gerichtspräsident. Sie versucht es. Er versteht nicht. Sie sagt: «Gegend zeigen. Nicht du. Bäume. Strasse.»

Er zündet eine Zigarette an. Die Dolmetscherin erklärt ihm, er solle die Gegend zeigen. Jetzt versteht er, dreht die Kamera. Ein Städtchen irgendwo im Kosovo. «Sagen Sie ihm, dass Sie ihm jetzt schreiben werden», sagt der Gerichtspräsident.

Der Chat-Verlauf als Beweismittel

Sie beendet das Telefonat. Auf dem Bildschirm erscheint der Facebook-Chat der beiden. Sie solle ihn fragen, wie es ihm gehe, wie das Wetter sei. Sie schreibt. Er antwortet knapp in gebrochenem Deutsch, bis der Gerichtspräsident genug gesehen hat. Sie verabschiedet sich und schickt ihm «shum Küssli». «Was heisst ‹shum›?», fragt der Gerichtspräsident. – «Das ist albanisch und heisst ‹viele›».

Die Parteien führen vor Gericht aus, dass sie an den Anträgen festhalten. Der Anwalt der Frau argumentiert, die beiden tauschten sich über Kleinigkeiten aus – «wie ein normales Ehepaar». Das Migrationsamt hingegen hält die Ehe weiterhin für «konstruiert». Ausserdem vermissen die Behörden private Fotos, welche die beiden als Paar zeigen.

Ob es für das Ehepaar eine gemeinsame Zukunft in der Schweiz geben wird, ist unklar. Das Verwaltungsgericht hat am Mittwoch noch kein Urteil gefällt. Zuerst wird nun der gesamte Chat-Verlauf, inklusive Bilder, gesichert und auf eine CD gebrannt. Die Parteien haben danach Zeit, sich dazu zu äussern. Erst dann entscheiden die Richterinnen und Richter.