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Kanton Aargau
Mit dem neuen Energiegesetz werden im Kanton Aargau wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Nach einer ersten Beratung im September beugt sich der Grosse Rat am 3. März ein zweites Mal über die Vorlage. Die AZ tritt in den kommenden Tagen auf gewichtige Teilthemen der Vorlage ein.
Bestehende, ausschliesslich elektrisch beheizte zentrale Wassererwärmer (volkstümlich Elektroboiler) sind bei Wohnnutzungen innerhalb von 15 Jahren zu ersetzen. Dies wurde in der ersten Beratung des neuen Energiegesetzes vom 17. September 2019 beschlossen. Neu eingebaut werden dürfen Elektroboiler in Wohnbauten im Aargau übrigens schon seit 2012 nicht mehr. Deshalb sind bestehende Elektroboiler heute in der Regel mindestens acht Jahre alt. Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes könnten Elektroboiler nochmals 15, zusammen also mindestens 23 Jahre, betrieben werden.
Laut einer Abschätzung sind heute im Kanton Aargau noch mindestens 50 000 zentrale Elektroboiler im Einsatz. Als deren Lebensdauer gelten 20 bis 30 Jahre. Es müsse aber davon ausgegangen werden, dass eine grössere Anzahl länger betrieben wird, heisst es in der regierungsrätlichen Botschaft. Dies, obwohl ein Ersatz durch einen Wärmepumpenboiler wirtschaftlich wäre, wie es in der Botschaft heisst (vgl. kleine Tabelle). Der Vergleich ist mit einer Amortisationsdauer von 20 Jahren gerechnet. Demnach sind die Jahreskosten bei einem Wärmepumpenboiler inklusive Anfangsinvestition deutlich tiefer als bei einem Elektroboiler.
Warmwassererzeugung macht rund vier Prozent des gesamten Stromverbrauchs aus. Bei der Annahme, dass 60 Prozent davon durch Elektroboiler erwärmt wird, entspricht dies laut regierungsrätlicher Berechnung rund 2,4 Prozent des Gesamtstromverbrauchs. Da ein Wärmepumpenboiler nur rund ein Drittel so viel Strom braucht, könne etwa 1,6 Prozent des Stromverbrauchs durch den Ersatz der Elektroboiler eingespart werden, rechnet die Regierung vor.
Ziel im Aargau ist, den Stromverbrauch bis ins Jahr 2035 um 13 Prozent zu senken. Die 1,6 Prozent Einsparung bei der Warmwassererwärmung entspräche also etwa knapp 12 Prozent des angepeilten Stromsparziels.
In der Energiestrategie 2050 sieht der Bund vor, den Ersatz von Elektroboilern in einer ersten Phase zu fördern und danach ein Verbot einzuführen. Der Aargau hat diesen Ersatz nicht gefördert, «weil der Ersatz durch einen Wärmepumpenboiler über die Lebensdauer wirtschaftlich ist», so der Regierungsrat. Mit einer Sanierungspflicht könne aber sichergestellt werden, dass solche Elektroboiler 2035 nicht mehr am Netz sind. Das würde damit im gleichen Zeitraum wie die Abschaltung der Kernenergie erfolgen.
Zum Boilerersatz gibt es allerdings weit auseinandergehende politische Forderungen. Von rechts kommt ein Minderheitsantrag aus der vorberatenden Kommission, Elektroboiler bis zum Ende ihrer Lebenszeit laufen zu lassen. Umgekehrt kommt der Ruf von links, solchen Boilern nur noch zehn Jahre Lebensdauer zuzugestehen. Das wäre allerdings verfrüht, findet die Regierung, weil bis dann eine grössere Anzahl der Geräte ihr Lebensende noch nicht erreicht hat.
Es würde Sinn machen, findet der Regierungsrat, den Boiler gleichzeitig mit der Heizung zu ersetzen. Damit könne man die Wasseraufbereitung mit der neuen Heizung kombinieren. Die längere Frist soll vermehrt solche Lösungen ermöglichen helfen.