Wer im Aargau von Sozialhilfe abhängig ist, erhält ab dem 1. Mai mehr Geld. Nachdem die AHV- und IV-Renten schon zu Beginn des Jahres angepasst wurden, wird nun der Betrag für den Grundbedarf der Sozialhilfe erhöht. Das kostet den Kanton rund 400'000 und die Gemeinden ungefähr 2,8 Millionen Franken.
Der Aargauer Regierungsrat reagiert auf den Preisanstieg im vergangenen Jahr und hat beschlossen, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe an die Teuerung anzupassen. Er schliesst sich damit der Empfehlung der Konferenz kantonaler Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) an, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst.
Im vergangenen Herbst entschied der Bundesrat, die AHV- und IV-Renten und auch die Ergänzungsleistungen auf den 1. Januar 2023 an die aktuellen Entwicklungen im Preis- und Lohnsegment anzupassen. Dies aufgrund der Teuerung im Jahr 2022. Die entsprechenden Auszahlungen werden um 2,5 Prozent erhöht. Die SODK empfahl, dasselbe mit den Sozialleistungen zu tun und den Grundbedarf zu erhöhen. Dieser steigt nun von momentan 1006 Franken auf 1031 Franken im Monat pro Einpersonenhaushalt.
Doch wie viel wird dies den Kanton und die Gemeinden kosten? «Es können nur grobe Schätzungen gemacht werden», sagt die Leiterin des kantonalen Sozialdienstes, Loranne Mérillat. Denn es komme darauf an, wie sich die Sozialhilfezahlen entwickeln würden. Für die Berechnung der Schätzung hat der Kantonale Sozialdienst die statistischen Zahlen von 2021 genommen. Demnach würde diese Angleichung den Kanton etwa 400’000 Franken, die Gemeinden rund 2,8 Millionen Franken pro Jahr kosten.
Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln, darunter auch solche, die mit Sozialhilfe unterstützt werden, sind besonders von der Preisentwicklung betroffen. Verschiedene zwingende Ausgaben, wie zum Beispiel Lebensmittel, Kleider, Energie, Haushalt und Verkehr werden durch den Grundbedarf abgedeckt.
Die Anpassung an die Teuerung ist gemäss Kanton nötig, da man somit das stabile Leistungsniveau in der Sozialhilfe und die Kaufkraft der betroffenen Haushalte nicht sichern könne. Weil die Umsetzung für die Gemeinden, die für den Vollzug verantwortlich sind, einen bürokratischen Mehraufwand bedeutet, tritt die Änderung erst per 1. Mai 2023 in Kraft.
Im letzten Herbst hat das Bundesparlament der Motion «Kaufkraft schützen! Sofortiger Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten» der Mitte-Fraktion zugestimmt. Diese fordert den vollen Teuerungsausgleich. Über eine weitere Anpassung der AHV- und IV-Renten wird es in diesem Frühjahr beraten.
Dies könnte erneut Auswirkungen auf die Höhe der Sozialhilfe haben, wie der Kanton schreibt. Bei einer weiteren Anpassungsempfehlung der SODK für den Grundbedarf würde der Regierungsrat deshalb eine kantonale Rechtsumsetzung erneut überprüfen, heisst es in der Mitteilung.