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Kanton Aargau
Vor dem Verwaltungsgericht verlangt ein Aargauer, der zum Islam konvertiert ist, dass er Waffen kaufen darf. Die zuständige Fachstelle der Kantonspolizei und der Regierungsrat haben seine Gesuch abgelehnt. Der Mann bestreitet, dass er ein radikaler Islamist mit Sympathien für den IS sei - das Gerichtsurteil steht noch aus.
Roland Reuter ist ehemaliger Grenadier der Armee, Fischereiaufseher im Aargau, arbeitet seit 15 Jahren bei einer Gartenbaufirma, ist Hobbyschütze und sagt von sich: «Ich bin ein gesetzestreuer Mensch.» Auf Facebook tritt Reuter als «Abdurrahman Roland» auf, sein Profil ist öffentlich, aber ziemlich leer. Ein paar seiner Freunde posieren mit Uniform und Waffe – und Reuter hat im sozialen Netzwerk auch eine schwarze Flagge mit arabischem Schriftzug geliket und ein ähnliches Bild selber gepostet.
Am Freitag stand der kräftige Mann – Glatze, Vollbart, blaues Hemd und dunkle Hose – vor dem Verwaltungsgericht. Dies allerdings nicht als Angeklagter, sondern als Beschwerdeführer: Reuter hatte im September 2018 einen Waffenerwerbsschein beantragt, dieser wurde ihm jedoch verweigert.
Dass ein solcher Antrag abgelehnt wird, kommt in rund fünf Prozent der Fälle vor, sagt Kantonspolizei-Sprecher Bernhard Graser. «Die Fachstelle Siwas konsultiert bei jedem Gesuch die Register von Kanton und Bund und prüft, ob Hinderungsgründe für den Waffenbesitz vorhanden sind», sagt Graser.
Wer eine Waffe erwerben will, darf laut Gesetz nicht zur Annahme Anlass geben, dass er sich selber oder Dritte mit Waffen gefährden könnte. Zudem erhalten Personen im Aargau keinen Waffenerwerbsschein, «wenn sie wegen einer Handlung bekannt sind, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet».
Im Fall von Roland Reuter lag ein blanker Strafregisterauszug vor, doch der Dienst Staatsschutz der Kantonspolizei und der Nachrichtendienst des Bundes kamen zum Schluss, dass eine Gefährdung von Dritten nicht auszuschliessen sei. Dies, weil der Aargauer den islamischen Glauben radikal auslebe, möglicherweise Sympathien für den Islamischen Staat IS habe und das islamische Recht, die Scharia, grundsätzlich befürworte.
Reuter liess auf eigene Kosten ein psychiatrisches Gutachten erstellen, das keine Vorbehalte für einen Waffenschein ergab. Der Gutachter kam zum Schluss, dass keine Hinweise für eine Fremd- oder Selbstgefährdung vorlägen. Es sei keine Tendenz zur Radikalisierung erkennbar, Reuter habe sich von Gewalttaten des IS distanziert und sei nicht Mitglied in gewaltverherrlichenden Organisationen.
Dennoch hielt die Fachstelle Siwas an ihrem Entscheid fest – sie begründete dies mit Reuters Aktivitäten im Internet, seiner Haltung zum IS, zur Scharia und zum Dschihad. Der Regierungsrat wies im August 2020 eine Beschwerde von Reuter ab und bestätigte diesen Entscheid.
Dagegen wehrt sich der Aargauer vor Verwaltungsgericht und verlangt, ihm sei ein Waffenerwerbsschein auszustellen. Bei der Befragung durch Oberrichter Urs Michel sagte Reuter, er wolle eine oder zwei Pistolen kaufen, um seinem Hobby, dem Schiessen in einem Schützenverein, nachzugehen. Aus seiner Sicht sei das Gesuch wohl nur wegen seines islamischen Hintergrunds abgelehnt worden, sagte der Beschwerdeführer.
Reuter sagte, auf der schwarzen Flagge auf dem Profil seiner Frau, die er auf Facebook geliket habe, stünde «Bismillah», was «Im Namen Allahs» heisse. Unter dem Bild, das er postete, stehe «Bismillah ar-Rahman ar-Rahim» – im Namen Allahs, des Göttlichen, des Allmächtigen.
Der Beschwerdeführer ist evangelisch-reformiert aufgewachsen und mit 25 Jahren zum Islam konvertiert. Dies, weil ihm kein Pfarrer die Frage nach dem Sinn des Lebens habe beantworten können, sagte Reuter.
Der Aargauer ist der Meinung, dass die Scharia – die Steinigung für Ehebruch und Handabhacken für Diebstahl vorsieht – grundsätzlich korrekt sei. Ihm sei aber klar, dass solche Strafen in der Schweiz nie angewendet würden und er kämpfe nicht für die Einführung der Scharia.
Reuter war Mitgründer der Moschee in Embrach ZH, er verteilte bei der Aktion «Lies!» in Aarau den Koran und demonstrierte auf dem Bundesplatz in Bern gegen Islamophobie. «Ich akzeptiere aber die Gesetze in der Schweiz, schicke meine Kinder in den gemischten Turnunterricht und passe mich an.» Ob er den Waffenerwerbsschein bekommt, entscheidet das Verwaltungsgericht bis Anfang Mai.