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Verunsicherung vor dem Lockdown im Aargau: Welche Läden dürfen am Montag öffnen? Der Kanton hat am Sonntag eine Liste mit Gütern verschickt, die noch verkauft werden dürfen. Migros, Coop und Co. müssen ihre Sortimente allerdings nicht einschränken.
Ab Montag werden Läden im Aargau für einen Monat geschlossen. Davon ausgenommen sind Lebensmittelläden, Kioske, Tankstellenshops oder sonstige Läden, die Lebensmittel oder andere Güter des dringenden und täglichen Bedarfs verkaufen.
Ausgenommen von der Regelung sind zudem Lebensmittelmärkte im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen (nicht aber Weihnachtsmärkte). Ausgenommen sind auch Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel (zum Beispiel Brillen und Hörgeräte), Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern, Reparatur- und Heimwerkergeschäfte und Blumenläden.
Die Verunsicherung unter Gewerbetreibenden ist gross, wie Gewerbe-Obmann Adrian Schoop gegenüber der AZ sagte. Wer darf öffnen und unter welchen Bedingungen? Im Verlauf des Sonntags hat der Kanton nun konkret aufgelistet, welche Waren weiter verkauft werden dürfen:
Demnach dürfen auch Papeterien, Elektrogeschäfte oder Babyfachgeschäfte geöffnet haben. «Unternehmungen orientieren sich an der Liste von zulässigen Produkten und nehmen grundsätzlich in Eigenverantwortung die nötigen Abgrenzungen von Bereichen oder Sortimenten vor», heisst es in der Mitteilung.
Dies gilt jedoch nicht für Einkaufsläden und Märke, die «überwiegend» Güter des dringenden und täglichen Bedarfs verkaufen: Diese dürfen gemäss Mitteilung «auf Abgrenzungen und Einschränkungen des Sortiments bezüglich Produkten ausserhalb der Liste vorläufig verzichten». Demnach können Detailhändler wie Migros oder Coop, die in ihrem Sortiment auch Bücher oder Spielwaren führen, diese weiter verkaufen.