Bezirksgericht Zofingen
Geldeintreiber der Wettmafia forderten von Aargauer Wirt 53'000 Franken: «Wir wissen, wo deine Familie wohnt»

Das Bezirksgericht Zofingen spricht zwei Männer der versuchten Erpressung schuldig, die einen Gastwirt dazu zwingen wollten, 53'000 Franken zahlen.

Caroline kienberger
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Mit einer Pistole und Drohungen versuchten die Geldeintreiber, den Wirt gefügig zu machen. (Symbolbild)

Mit einer Pistole und Drohungen versuchten die Geldeintreiber, den Wirt gefügig zu machen. (Symbolbild)

Hanspeter Baertschi

Der Zuschauerandrang am Bezirksgericht war gross: Zwei Männer waren der versuchten qualifizierten Erpressung angeklagt. Als Geldeintreiber sollen sie versucht haben, einen Gastwirt aus der Region Zofingen zur Zahlung von 53'000 Franken zu bewegen – ein Gewinnanteil aus einem Spielautomaten.

Die Angeklagten, zwei türkischstämmige Männer im Alter von 32 und 34 Jahren, erschienen in Fussfesseln vor Gericht und wurden von Polizisten begleitet. Die Zuschauer, darunter Angehörige der Beschuldigten, durchliefen vor Verhandlungsbeginn eine Ausweiskontrolle.

Illegale Spielautomaten

Es war nicht die erste Verhandlung in diesem Fall: Bereits im Sommer 2017 verurteilte das Bezirksgericht Zofingen vier Männer wegen versuchter qualifizierter Erpressung. Einer von ihnen hatte dem Wirt illegale Spielautomaten für Sportwetten zur Verfügung gestellt, die dieser in seinem Lokal unterhielt. Er vermittelte den Männern weitere Gastwirte, die sich für die Spielautomaten interessierten.

Im Januar 2016 erschienen die Männer dann zusammen mit Unbekannten in seinem Lokal und forderten ihn auf, 53'000 Franken zu zahlen. Es handelte sich dabei um den Anteil eines Gewinns, der in einem der vermittelten Betriebe ausbezahlt worden war. Vor Gericht berichtete der Gastwirt erneut, wie er die damaligen Geschehnisse erlebt hatte: Einer der Besucher ging mit ihm in den Keller seines Lokals, um zu reden. Als der Wirt sich weigerte, die geforderte Geldsumme zu bezahlen, kamen weitere Männer die Kellertreppe hinunter. Man zwang ihn, sich auf einen Bürostuhl zu setzen.

Dann hielt ihm einer der Männer ein Messer an den Hals. Der Wirt liess sich davon nicht beeindrucken. Schliesslich legte ihm einer der Anwesenden eine Zange an den Hals, danach drohte ein weiterer mit einer Pistole, die er ihm an die Schläfe hielt. «Wir wissen, wo deine Familie wohnt», hätten die Männer gesagt. Der Wirt willigte schliesslich ein, das Geld bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt zu bezahlen. «Ich hatte Angst um meine Familie. Und man hat keine andere Wahl, wenn einem jemand eine Pistole an den Kopf hält.» Nach dem Vorfall entschied sich der Wirt trotz seiner Angst, die Polizei aufzusuchen. Er erstattete Anzeige. Rund anderthalb Jahre später wurden vier der Männer vom Bezirksgericht zu einer Haftstrafe verurteilt. Zwei weitere wurden international zur Verhaftung ausgeschrieben und später in Österreich gefasst – sie beide standen am Donnerstag vor Gericht.

Im Milieu der Wettmafia

Einer von ihnen habe, auf der Kellertreppe stehend, den Tatort gesichert, sagte Staatsanwalt Simon Burger in seinem Plädoyer. Der andere habe den Gastwirt mit Waffen bedroht, bis er einwilligte, zu zahlen. Die Rollen in der Gruppe seien jeweils austauschbar, so Burger. Der Fall habe sich im Milieu der Wettmafia ereignet. «Hier werden grosse Geldsummen umgesetzt und mit unzimperlichen Methoden eingetrieben.»

Beide Angeklagten seien in Österreich wegen Gewaltdelikten aktenkundig. Einer von ihnen sei Mitglied der Hells Angels und bekannt dafür, im Rahmen der Selbstjustiz Aufträge auszuführen. Die Staatsanwaltschaft forderte für beide eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren.

Keine objektiven Beweise

Die Angeklagten machten vor Gericht von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Ihre Anwälte forderten Freispruch. Der Verteidiger des 32-Jährigen, dem die Rolle des «Überwachers» zugesprochen wurde, erhob vor allem Zweifel daran, dass sein Mandant überhaupt beim Vorfall anwesend war. «Wir haben keine objektiven Beweise.»

Die Aussagen des Gastwirts seien als Mutmassungen einzustufen: Er habe den Mann bei einer ersten Identifikation auf Fotos nicht erkennen können. Ausserdem sei die Sicht im engen Kellerraum unübersichtlich gewesen. Der Verteidiger des zweiten Angeklagten – der 34-Jährige, der dem Gastwirt mit Messer und Pistole gedroht haben soll – sprach ebenfalls von widersprüchlichen Zeugenaussagen: Der Gastwirt habe verschiedene Versionen seiner Erlebnisse dargelegt; auch die Angaben zum Aussehen des Täters variierten. So beschreibe er den Mann einmal als 195 Zentimeter gross und von fester Statur, später habe er seine Grösse dann wiederum auf 178 Zentimeter geschätzt. «Der Zeuge lügt, wenn er nur den Mund aufmacht.»

Falsche Verfahrensweise

Beide Anwälte sprachen zudem von unfairen Ermittlungen: Zeugen seien nicht mit Widersprüchen konfrontiert oder teilweise gar nicht befragt worden. Falsch sei auch die getrennte Verfahrensweise: Die heute Beschuldigten seien nie mit den vier Mitangeklagten konfrontiert worden, die bereits verurteilt sind, und hätten sich entsprechend nicht dazu äussern können.

Dem stimmte das Gericht zu. Beweise zu Lasten der beiden Angeklagten lägen trotzdem genügend vor. Zudem stufte das Gericht die Aussagen des Gastwirts als glaubwürdig ein. Es verurteilt die beiden Männer zu einer unbedingten Haftstrafe von dreieinhalb Jahren.